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ALLRIS - Auszug

17.12.2012 - 2 Beratung der Haushaltssatzung der Stadt Celle- ...

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Wortprotokoll

Frau Dr. Schmitt erläutert die Regelungen des § 93 Abs. 2 NKomVG.  Den Ortsräten seien für die Erledigung ihrer Aufgaben Haushaltsmittel zu Verfügung zu stellen. Das Recht des Rates, die Haushaltssatzung zu erlassen, sei dadurch allerdings nicht berührt. Die Ortsräte seien jedoch bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig anzuhören.

 

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Anlagen zur Vorlage