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ALLRIS - Auszug

19.12.2012 - 3 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Altstadt Cel...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Jahnke begrüßt den Stadtbaurat Dr. Hardinghaus und bringt noch mal zum Ausdruck, dass es zur heutigen Sondersitzung kommen musste und bittet die Anfragen aus dem Ortsrat zukünftig zeitnah zu beantworten. Herr Dr. Hardinghaus beantwortet die aus dem Ortsrat gestellten Fragen.

Frage 1: Wie viel Anträge auf Sanierungsgenehmigungen gibt es?

Seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt-Celle wurden 204 Anträge gestellt.

Frage 2: Wie viele davon sind bereits genehmigt?

189 Anträge wurden davon genehmigt. Die übrigen befinden sich in der Bearbeitung bzw. ruhen, weil bisher keine prüffähigen und beurteilungsreifen Unterlagen vorgelegt wurden.

Frage 3: Wie viele sind davon nur als vorzeitiger Maßnahmebeginn zugelassen?

Einen vorzeitigen Maßnahmebeginn im angefragten Sinn gibt es nicht. Für die Sanierungsgenehmigung (§§ 144 / 145 Baugesetzbuch BauGB) ist zu prüfen, ob die beantragte Genehmigung den Zielen und Zwecken der Sanierung entspricht. Sie ist zu versagen, wenn die Erreichung der Sanierungsziele durch die Maßnahme unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Bei einer Sanierungsgenehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt gem. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz, auf den kein vorzeitiger Maßnahmebeginn erteilt werden kann. Die Frist zur Prüfung beginnt zu laufen, wenn beurteilungsfähige Unterlagen vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist die Anfrage auf Gewährung von Fördermitteln. Vor einer endgültigen Klärung des Maßnahmenumfangs und Abschluss des Vertrages darf nicht mit der Durchführung begonnen werden. Hier kann in begründeten Ausnahmefällen der vorzeitige Maßnahmebeginn erteilt werden, z. B. wenn sofortige Sicherungsmaßnahmen am Gebäude erforderlich sind. Der vorzeitige Maßnahmebeginn stellt sicher, dass dem Eigentümer ggf. die Fördermittel nicht „verloren“ gehen, es ist jedoch keine  Förderzusage und der Eigentümer trägt das volle Kostenrisiko damit allein.

Frage 4: Wie viele Anträge sind bereits bezuschusst bzw. ausgezahlt?

Bislang wurden keine Auszahlungen vorgenommen. Die Auszahlung von Fördermitteln setzt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von  Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen voraus. Im Vorfeld dieses Vertrages ist mindestens zu klären, ob:

-          die geplanten Maßnahmen denkmalpflegerisch und ggf. auch bauordnungsrechtlich sowie im Einzelfall auch nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungsfähig ist

-          andere öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind diese vorrangig einzusetzen.

-          die beabsichtigten Maßnahmen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und geeignet sind, die städtebaulichen sowie denkmalpflegerischen Missstände zu beseitigen

-          ausreichend Finanzmittel im Bruttokostenrahmen für die Gesamtmaßnahme Altstadt-Celle zur Verfügung stehen

Vom Eigentümer sind für die auszuführenden Gewerke mindestens drei vergleichbare Angebote (abhängig von Höhe) vorzulegen, da nur auf das günstigste Angebot ein Zuschuss berechnet werden darf. Der Eigentümer hat in Vorleistung zu gehen und erhält erst auf Nachweis den Zuschuss ausgezahlt.

Im vergangenen Jahr wurde angesichts der Personalsituation im Referat 61-Städtebauförderung und vor dem Hintergrund der laufenden Sanierungsträgerausschreibung den Eigentümern der vorzeitige Maßnahmebeginn erteilt. Parallel dazu wurden die Eigentümer aufgefordert die erforderlichen Angebote vorzulegen. In Einzelfällen ist dies zwischenzeitlich auch erfolgt, sodass Verträge nun geschlossen und dann auch abgerechnet werden können.

Frage 5: Weshalb wurde Arbeitskreis im August 2011 aufgelöst?

Der Arbeitskreis wurde auf Beschluss des Rates (konstituierende Sitzung am 03.11.2011) aufgelöst. Auslöser hierfür war ein Fraktionsantrag.

Frage 6: Sachstand Ausschreibungsverfahren Sanierungsträger

Die Stadt Celle hat mit europaweiter Bekanntmachung vom 06.06.2012 die Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Sanierungsträgerleistungen für das Sanierungsgebiet ‚Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Celle‘ ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren ist weitgehend abgeschlossen. Ein Zuschlag kann jedoch noch nicht erteilt werden, da ein Bieter zwei Vergabenachprüfungsanträge gestellt hat. Der erste Vergabenachprüfungsantrag wurde von der Vergabekammer Niedersachsen mit Beschluss vom 27.08.2012 zurückgewiesen. Der Rechtsstandpunkt der Stadt Celle wurde in vollem Umfang bestätigt. Hiergegen hat der Bieter sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Das Zweite Nachprüfungsverfahren ist bei der Vergabekammer Niedersachsen anhängig.

Frage 7: Ergebnisse Wettbewerb / Konkretisierung der Sanierungsziele

Angesichts der Personalsituation kann eine Konkretisierung der Ziele aus der vorbereitenden Untersuchung in Kombination mit den Ergebnissen des kooperativen städtebaulichen Wettbewerbs erst jetzt in Angriff genommen werden. Das Referat 61 – Städtebauförderung wurde personell (Ratsbeschluss zum Stellenplan 2012) mit einer bis Ende 2015 befristeten Stelle aufgestockt. Der neue Mitarbeiter hat seinen Dienst am 26.11. 2012 angetreten und wird sich neben der technischen Prüfung von Antragunterlagen zur Förderung auch aufbauend auf die vorbreitenden Untersuchungen und den städtebaulichen Wettbewerb mit der weiteren Konkretisierung der Sanierungsziele für die Altstadt befassen.

 

Ortsratsmitglied Dr. Mercier fragt an, ob alle Antragsteller auch mit einer Förderung rechnen können. Dr. Hardinghaus teilt mit, dass es eine Förderhöchstgrenze von 75.000 Euro gebetatsächlich würden nur die zur Verfügung stehenden Fördermittel auch ausbezahlt. Ortsratsmitglied Müller erkundigt sich nach der 1.Auszahlung der Fördermittel und wie die Eigentümer mit dem weiteren Verzug umgehen sollen. Dr. Hardinghaus hofft die ersten Mittel im 1.Halbjahr 2013 zur Auszahlung bringen zu können, mit dem dann eingesetzten Sanierungstreuhänder werde der Ablauf sicherlich optimiert. Das Interesse an der Förderung sei groß, die Eigentümer müssten sich allerdings in Geduld üben. Ratsfrau Fudeus möchte wissen, ob für jedes Gewerk drei Kostenvoranschläge eingeholt werden müssen, dies wird nochmals durch Dr. Hardinghaus bestätigt. Ratsherr Ohl sieht keine Aufbruchsstimmung bei den Eigentümern, er glaube nicht, dass die derzeitigen Bauten alle mit der Förderung zusammenhängen. Er stellt zur Debatte, ob es nicht sinnvoll wäre den Arbeitskreis wieder einzusetzen. Im Weiteren möchte er wissen, was der Treuhänder kostet und aus welchen Mitteln dieser gezahlt werden soll. Dr. Hardinghaus betont, dass der Rat auf Fraktionsantrag den Arbeitskreis aufgelöst habe. Der Treuhänder werde nicht nach einem Werksvertrag abgerechnet sondern auf Stundenbasis und die seien förderfähig. Allerdings verringern sich dadurch die zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die momentanen Personalkosten der städtischen Mitarbeiter werden über das Baudezernat abgerechnet. Der Ortsrat beschließt einstimmig den anwesenden Bürgern in einer Bürgeranhörung die Möglichkeit Fragen an die Verwaltung zu stellen.