23.06.2005 - 3 Straßenrechtliche Einziehung des Parkplatzes: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Unterschrift/Titel : (Werwarth)
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Do., 23.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
Ohne Aussprache gibt der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung ab:
a. Der Verwaltungsausschuss (VA) beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren für den öffentlichen Parkplatz Allerstraße/Auf dem Kampe nach § 8 des Nds. Straßengesetzes durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekannt zu geben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.
b. Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu a) vorgebracht werden, beschließt der VA die Einziehung des Parkplatzes gem. § 8 des Nds. Straßengesetzes -NStrG - vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Einziehung wird mit dem Tage nach der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht wirksam.
