14.03.2013 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 14.03.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfragen des Herrn Kleene durch Verlesen bekannt. Danach weist er darauf hin, dass der hiesige Fachdienst Recht geprüft habe, ob diese Fragen den Regelungen des § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung entsprechen. Als Ergebnis sei mitgeteilt worden, dass diese Fragen unzulässig sind, da es sich u. a. um keine Angelegenheiten der Stadt handeln würde. Einwohner/innen hätten lediglich ein Fragerecht allgemeiner Art zu Thematiken der Stadt; nicht umfasst seien damit interne Meinungsbildungsprozesse innerhalb der Verwaltung. Diese seien solange keine Angelegenheit der Stadt, wie aus den Meinungsbildungsprozessen keine Beschlusslagen für die zuständigen städtischen Gremien resultieren. Auch Ratsmitglieder hätten nach § 56 NKomVG lediglich Anspruch auf Auskunftserteilung hinsichtlich bekannter Tatsachen, diese Norm verpflichte hingegen nicht zur Unterrichtung über Rechtsfragen oder zur Abgabe von Einschätzungen oder Beurteilungen bestimmter Sachverhalte.
Ratsherr Müller teilt mit, dass er diese Rechtsauffassung nicht teile. Danach entscheidet der Rat einstimmig bei 3 Enthaltungen, dass die Fragen des Herrn Kleene nicht beantwortet werden. Die Nachfrage von Ratsherrn Müller, ob Herr Kleene denn die in der Geschäftsordnung vorgesehene Zusatzfrage stellen dürfe, verneint der Ratsvorsitzende.
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfragen des Herrn Schleipen durch Verlesen bekannt. Da Herr Schleipen heute nicht anwesend ist, werde die Verwaltung diese Fragen schriftlich beantworten.
Anlagen
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