14.03.2013 - 10.1 Immobilienverkäufe über ein Bieterverfahren/Auk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 14.03.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80.1 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Vorlage BV/0041/13-1 um das Wort netto ( wenn der Einstandspreis netto 980.000 Euro oder höher beträgt) ergänzt werden müsse.
Ratsfrau Fiss führt aus, dass dieses Objekt bisher gute Mieteinnahmen erzielt habe. Jetzt sei aber ein Mieter weggefallen und deshalb komme dieses Gebäude für das geplante Vorhaben in Frage. Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing seien sinnvolle Ergänzungen für das Auktionsverfahren vorgenommen worden, dieser geänderte Beschlussvorschlag sei dann mehrheitlich vom Fachausschuss empfohlen worden. Ratsfrau Fiss regt an, heute ebenfalls diesem Vorhaben zuzustimmen.
Ratsherr Ohl erklärt, dass sich die Stadt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von diversen Immobilien trennen wolle. Dieses Gebäude Welfenallee 32 sei jedoch für das Testen des Auktionsverfahrens nicht geeignet, hierfür gebe es zweckdienlichere Objekte. Er regt an, diese Immobilie an die WBG zu übertragen.
Ratsherr Dr. Knigge weist darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Stadt oder der WBG sei, Gewerbeimmobilien zu betreiben. Dieses Gebäude sei ein Sanierungsfall und hier stünden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen an. Bezüglich des avisierten Verfahrens habe er Skepsis, ob ein Auktionator mit den neu eingefügten Bedingungen und Einschränkungen umgehen könne; dies werde das Vorhaben erschweren, am Markt einen höheren Preis zu erzielen. Ob diese einschränkenden Regelungen auch greifen werden, müsse sich zeigen, denn viele der nicht erwünschten Gruppierungen würden über sog. Strohmänner agieren. Weiterhin regt er an, im letzen Halbsatz des Beschlussvorschlages das Wort nicht zu streichen; richtigerweise müsse es heißen: oder sich nicht in krimineller oder sittenwidriger Weise betätigt.
Ratsherr Schoeps berichtet, dass er eine gute Möglichkeit sehe, diese Immobilie zu einem Höchstpreis zu veräußern. Man sollte dieses Verfahren erproben, bevor man den üblichen Weg über einen Makler geht. Beigeordneter Rejmann ergänzt, dass man neue Wege nicht scheuen sollte; es seien alle Vorkehrungen getroffen worden, um nicht gewünschte Käufer/innen vom Verfahren auszuschließen.
Danach stellt der Ratsvorsitzende den Beschlussvorschlag der Vorlage BV/0041/13-1 mit den beiden o. g. Änderungen zur Abstimmung. Der Rat entscheidet mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen wie folgt:
Es wird anhand der Immobilie Welfenallee 32 der Vermarktungsweg über ein Auktionshaus getestet, um mit dieser Vermarktungsart Erfahrungen zu sammeln. Die Auktion soll nur zustande kommen, wenn der Einstandspreis netto 980.000 Euro oder höher beträgt. Der Eigentumsübergang der Immobilie soll nur zustande kommen, wenn die Erwerberin / der Erwerber (Einzelperson oder Gruppierung) nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt oder sie in Frage stellt und sich in krimineller oder sittenwidriger Weise betätigt.
