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ALLRIS - Auszug

28.06.2005 - 4 Bebauungsplan Nr. 23 Ace der Stadt Celle "Schap...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst wird aus dem Ortsrat angemerkt, dass die bisherige Behandlung vorgenannter Angelegenheit nicht – wie in der Vorlage vermerkt – am 14.02.2005 im Ortsrat erfolgte, sondern am 15.02.2005.

Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass nach der letzten Sitzung Gespräche mit ihm, dem Betrieb und der Verwaltung stattgefunden haben.

Der Ortsbürgermeister erklärt – neben der Einhaltung der vorgegebenen Schallimmissionswerte in den an das GE-Gebiet angrenzenden Wohngebieten - die Bestandssicherung und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes (Jorczyk) für vorrangig.

Der Ortsrat hält es deshalb auch für grundlegend erforderlich, die Ausweisung der angrenzenden Wohnbebauung der heute vorliegenden Situation anzupassen.

Allein die Tatsache, dass ein GE- und ein WR-Gebiet aneinander grenzen und die einzige Erschließungsstraße für das GE-Gebiet durch das WR-Gebiet führe, sei nicht frei von Problemen.

Vom Ortsbürgermeister wurde die Möglichkeit eines flächenbezogenen Schallleistungspegels ins Gespräch gebracht, um damit dem Betrieb mehr Sicherheit zu geben.

Die Verwaltung erklärt, dass neben den unverhältnismäßigen Kosten auch die Festsetzung eines flächenbezogenen Schallleistungspegels die angrenzende Wohnbebauung angemessen berücksichtigen müsse und durch den Bezug auf die Grundstücksgröße dem Betrieb keine besseren Möglichkeiten hinsichtlich der Lärmemissionen bieten würde. Außerdem könne sich eine solche Festsetzung nachteilig auf Nutzungsänderungen der übrigen Gewerbegrundstücke auswirken.

Auf Nachfrage des Ortsbürgermeisters bezüglich der zulässigen Arten der Betriebe im GE 1 erklärt die Verwaltung, dass trotz der Einschränkung hinsichtlich der Emissionen die Arten der zulässigen Betriebe denen eines Gewerbegebietes entsprächen und nicht denen eines Mischgebietes. Lediglich die Lärmimmissionswerte würden von der angrenzenden Wohnbebauung vorgegeben.

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Sodann beschließt der Ortsrat aufgrund der in vorstehenden Absatz getroffenen Aussagen einstimmig, seine Empfehlung zum Beschlussvorschlag BV/0120/05 abzugeben.

 

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Anlagen zur Vorlage