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ALLRIS - Auszug

29.08.2013 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...

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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfragen von Herrn Nöhring und Herrn Schnobel durch Verlesen bekannt (siehe Anlagen). Danach beantwortet Stadtbaurat Dr. Hardinghaus die Einwohnerfragen wie folgt:

 

zu Herrn Nöhring:

 

1.      Der Berkefeldweg ist gemäß der verkehrsbehördlichen Anordnung mit einem Durchfahrverbot für Schwerverkehr ab 3,5 to ausreichend geschützt. Das Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ändert daran nichts, weil der heutige Ausbauzustand dieser Mehrbelastung grundsätzlich Stand hält.

2.      Die Anbindung der Biogasanlage an den landwirtschaftlichen Basisbetrieb erfolgt grundsätzlich über die Lachtehäuser Straße. Die Nutzung anderer öffentlicher und privater Wege ist damit aber nicht ausgeschlossen.

3.      Bei einer eventuellen Grunderneuerung des Berkefeldweges wird die Stadt Celle Beiträge nach der geltenden Ausbaubeitragssatzung erheben. In dieser Satzung ist die Beitragspflichtigkeit geregelt, d.h. die umlagefähigen Kosten werden auf alle anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen sein.

 

zu Herrn Schnobel:

 

1.      Außer der aktuellen verkehrsbehördlichen Anordnung gibt es keine zusätzlichen Regelungen oder Genehmigungen.

2.      Siehe Antwort Nr. 3 zu Herrn Nöhring

3.      Es gibt keine Ausnahmeregelungen. Die Art und Weise der Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist in der Satzung geregelt.

 

Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass Herr Schnobel und Herr hring heute nicht anwesend sind und somit Zusatzfragen nicht in Betracht kommen.

 

Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfrage von Herrn Schleipen durch Verlesen bekannt (siehe Anlage). Danach beantwortet 1. Stadttin Dr. Schmitt die Einwohnerfragen wie folgt:

 

zu 1.: Die Stadt Celle hat die Immobilien am Nordwall erworben, um die geplante Gegenläufigkeit des Fahrzeugverkehrs (Zwei-Richtungs-Verkehr) auf dem Nordwall zu ermöglichen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Projekts „Äerer Ring / Nordwall“. Es ist geplant, für den Abbruch der Gebäude Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Diese Fördermittel stehen jedoch derzeit noch nicht zur Verfügung. Von einem sofortigen Abbruch der Gebäude wurde abgesehen, da sich ein vorgezogener Maßnahmenbeginn fördermittelschädlich auswirken würde.

 

zu 2.: Es gibt keinen finanziellen Ausfall, weil die Parkplätze weiterhin vermietet sind.

 

Zu 3.: Im Jahr 2012 wurden letztmalig Gespräche mit den in Rede stehenden Anwohnern gehrt.

 

Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass Herr Schleipen heute nicht anwesend ist und somit eine Zusatzfrage nicht in Betracht kommt.

 

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Anlagen