16.01.2014 - 7 Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 16.01.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Antrag des Oberbürgermeisters und mehrheitlichen Beschluss des Rates wird die Sitzung unterbrochen, da der Oberbürgermeister gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle den Verwaltungsausschuss kurzfristig unter Verkürzung der Ladungsfrist einberufen wird.
In der Zeit von 19:45 bis 20:10 Uhr ist die Sitzung unterbrochen.
Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss soeben getagt habe. Dem Rat sei einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen worden:
Der Rat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen des Haushaltsjahres 2013 an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 87.900 .
Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 122.900 .
Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für ambulante Jugendhilfeleistungen nach § 117 NKomVG in Höhe von 61.400 .
Danach erläutert Stadtrat Kassel die Tischvorlage BV/0009/14 und geht hierbei insbesondere auf die Gründe für die Kurzfristigkeit dieser Mehraufwendungen ein.
Abschließend entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:
Der Rat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen des Haushaltsjahres 2013 an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 87.900 .
Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 122.900 .
Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für ambulante Jugendhilfeleistungen nach § 117 NKomVG in Höhe von 61.400 .
