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ALLRIS - Auszug

28.02.2013 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

a) Baumallee Everettstraße (TOP 5 v. 21.11.2012)

Die Verwaltung berichtet, dass die o.g. Baumreihe wurde zwischenzeitlich gefällt.

 

b) Einbruchhäufigkeit im Vereinsheim des SC Vorwerk (TOP 6 v. 21.11.2012)

In Bezug auf die Diskussion zu diesem Thema in der letzten Sitzung teilt die Verwaltung mit, dass der Haushalt 2013 nun beschlossen sei. Die geforderten 10.000 €r eine Vergitterung von Fenstern und Türen müssten über den Nachtrag eingestellt werden.

Diese Absicht unterstreicht der Ortsrat durch einen einstimmigen Beschluss.

 

c) Gefährlicher Standort des Altkleidercontainers im Kurvenbereich „Mummenhofstraße / An der Siekwiese“ (TOP 15c v. 21.11.2012)

Die Verwaltung berichtet, dass der in Rede stehende Container auf privater Fläche stehe und damit keine Zuständigkeit gegeben sei. Auch könne durch diesen Standort keine Unfallgefahr gesehen werden. Dem widerspricht die Ortsbürgermeisterin, denn die Kraftfahrzeuge, die aus dem oberen Teil der Mummenhofstr. in Richtung Stadt fahren, seien durch parkende Pkw in ihrer Sicht behindert. Diese Situation stelle eine Unfallgefahr dar. Sie wolle sich mit dem Eigentümer der Ackerfläche unterhalten, ob ein anderer Standort eine Alternative darstellen könne.

 

d) Einrichtung der Bushaltestelle in Höhe des Tierheims am „Gaener Weg“ (TOP 15e v. 21.11.2012)

Die Verwaltung berichtet, dass für bauliche Maßnahmen an dieser Bushaltestelle der Landkreis Celle zuständig sei. Entsprechende Gespräche seien geführt worden, ein Ergebnis läge noch nicht vor.

 

e) Zuständigkeit für die Reinigung des Parkstreifens in der Straße „Tannhorstfeld“ (TOP 15d v. 21.11.2012)

Die Verwaltung informiert, dass die Reinigungspflicht bei Straßen ohne Bürgersteig und ohne einen Seitenstreifen in § 1 Abs. 3 Satz 3 der „Satzung über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle“ geregelt sei. Danach müsse ein 1m breiter Streifen am äersten Rand der Fahrbahn gereinigt und von Schnee freigeräumt werden. Es bestehe keine Ausnahme für markierte Flächen, die zum Parken genutzt würden.