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ALLRIS - Auszug

28.02.2013 - 6 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Die Ortsbürgermeisterin belehrt Herrn Wolfgang Lottmann gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bezüglich der ihm nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie ihn gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.