13.01.2014 - 2.3.1 Haushaltsplan 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3.1
- Datum:
- Mo., 13.01.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV/0361/13-1 Haushaltsplan 2014
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ortsbürgermeister Didschies erklärt, dass die vorgeschlagene Beschränkung über die Verfügbarkeit von Ortsratsmitteln in der haushaltslosen Zeit die Arbeit in den Ortsräten, insbesondere die Förderung der Vereine und Verbände sowie die Durchführung von Veranstaltungen, erheblich beeinträchtigen würde.
Oberbürgermeister Mende teilt mit, dass man die Regelung nun dahingehend ändere, dass im 1. Halbjahr zunächst 40 % des Ortsratsmittelansatzes verausgabt werden dürfen. Ansonsten soll die vorgeschlagene Regelung mit einer Beschlussfassung über 60% des Ansatzes im 1. Halbjahr beibehalten werden, soweit der Rat dieses mitträgt.
Die Sitzung wird in der Zeit von 18.36 Uhr bis 18.50 Uhr für die Beratung innerhalb der Ortsräte unterbrochen.
Die Abstimmung über die Beschlussempfehlung nach der Vorlage BV/0488/13 erfolgt ortsratsbezogen:
Die Ortsräte Altenhagen/Bostel/Lachtehausen, Blumlage/Altstadt, Garßen, Hehlentor (mit 2 Enthaltungen), Klein Hehlen (mit 2 Enthaltungen), Neuenhäusen (mit 2 Enthaltungen), Vorwerk, Westercelle und Wietzenbruch (mit 1 Enthaltung) empfehlen einstimmig wie folgt zu beschließen:
1) Der Rat beschließt den Stellenplan 2014 als Teil des Haushaltsplanes mit den vorgelegten Änderungen.
2) Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2014 in der beratenen Fassung. Einzige Maßnahme ist die Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
3) Der Rat beschließt den Haushaltsplan 2014 in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird verpflichtet, nach Genehmigung des Haushalts bis zum Beschluss des Rates über die Nachtragshaushaltssatzung die rechtlichen Bestimmungen für die haushaltslose Zeit bezüglich der Aufwendungen und Investitionen nach § 116 NKomVG weiterhin anzuwenden.
Der Ortsrat Westercelle geht davon aus, dass der Nachtragshaushaltsplan 2014 auch Gegenstand der Beratungen durch die Ortsräte sein wird.
Der Ortsrat Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme wie folgt zu beschließen:
1) Der Rat beschließt den Stellenplan 2014 als Teil des Haushaltsplanes mit den vorgelegten Änderungen.
Der Ortsrat Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt empfiehlt einstimmig wie folgt zu beschließen:
2) Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2014 in der beratenen Fassung. Einzige Maßnahme ist die Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
3) Der Rat beschließt den Haushaltsplan 2014 in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird verpflichtet, nach Genehmigung des Haushalts bis zum Beschluss des Rates über die Nachtragshaushaltssatzung die rechtlichen Bestimmungen für die haushaltslose Zeit bezüglich der Aufwendungen und Investitionen nach § 116 NKomVG weiterhin anzuwenden.
Der Ortsrat Altencelle empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme wie folgt zu beschließen:
1) Der Rat beschließt den Stellenplan 2014 als Teil des Haushaltsplanes mit den vorgelegten Änderungen.
2) Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2014 in der beratenen Fassung. Einzige Maßnahme ist die Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
3) Der Rat beschließt den Haushaltsplan 2014 in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird verpflichtet, nach Genehmigung des Haushalts bis zum Beschluss des Rates über die Nachtragshaushaltssatzung die rechtlichen Bestimmungen für die haushaltslose Zeit bezüglich der Aufwendungen und Investitionen nach § 116 NKomVG weiterhin anzuwenden.
Der Ortsrat Altencelle akzeptiert den reduzierten Ansatz von 4.700,- € nur für das Haushaltsjahr 2014.
Der Ortsrat Neustadt/Heese lehnt den Beschlussvorschlag
1) Der Rat beschließt den Stellenplan 2014 als Teil des Haushaltsplanes mit den vorgelegten Änderungen.
mit 2 Ja -Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ab.
Der Ortsrat Neustadt/Heese empfiehlt mehrheitlich bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung wie folgt zu beschließen:
2) Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2014 in der beratenen Fassung. Einzige Maßnahme ist die Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Der Ortsrat Neustadt/Heese empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung wie folgt zu beschließen:
3) Der Rat beschließt den Haushaltsplan 2014 in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird verpflichtet, nach Genehmigung des Haushalts bis zum Beschluss des Rates über die Nachtragshaushaltssatzung die rechtlichen Bestimmungen für die haushaltslose Zeit bezüglich der Aufwendungen und Investitionen nach § 116 NKomVG weiterhin anzuwenden.
Der Ortsrat Neustadt/ Heese spricht sich gegen den Ausbau Welfenallee Nord in Höhe von 2.000.000 € aus. Wegen der angespannten Haushaltslage soll diese Ausgabe trotz der Einnahme von 950.000 € nicht veranschlagt werden.
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