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ALLRIS - Auszug

19.09.2013 - 6 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Wce der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Stadtbaurat trägt vor und erläutert den bisherigen Planungstand und die Erfordernis der erneuten öffentlichen Auslegung.

 

Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Westercelle

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.11.2011 bis zum 14.11.2011 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Ortsrat Westercelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 22.02.2012 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.11.2012 (Datum des Absendens der Stellungnahme­aufforderungen) bis zum 17.12.2012.

Der Entwurf zur 4. Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplan Nr. 32 Wce der Stadt Celle (Stand: 30.08.2012) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.10.2012 bis zum 23.11.2012 öffentlich ausgelegen.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem geänderten Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Am Fuhsekanal" sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Auslegung soll gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen sollen nur zu den ergänzten Teilen abgegeben werden können; gleichzeitig ist eine ebenfalls verkürzte, erneute Trägerbeteiligung vorgesehen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage