21.11.2013 - 3 Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Celle; E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 21.11.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 5
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft; Erhalt des bürgerschaftlichen Engagements
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend erläutert der Stadtbaurat das Vorhaben des Wettbewerbs. Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Dr. Bölling das Wort.
Herr Bölling stellt das geplante Wettbewerbsverfahren anhand der Anlage zur Vorlage vor. Mit dem Wettbewerb solle das Gelände der ehemaligen Feuerwehr Celle mit dem Ziel entwickelt werden, die Attraktivität und Vielfalt der Celler Altstadt als Wohn-, Arbeits- und Erlebnisort zu stärken und langfristig zu sichern. Wegen des geringen Preisgeldes solle den jeweiligen Beteiligten auf Empfehlung der Architektenkammer ein Bearbeitungshonorar gezahlt werden.
Zur Wertermittlung wird auf die Vorlage verwiesen. Danach wird die Stadt auf Empfehlung des Sanierungsträgers die erforderliche Abbruchmaßnahme (Ordnungsmaßnahme) nicht selbst durchführen, sondern dem Investor übertragen und das Grundstück sanierungsrechtlich zum Anfangswert veräußern. Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Stadt den sog. Ausgleichsbetrag nach Sanierungsrecht zu erheben. Die Kosten der Durchführung der Ordnungsmaßnahme werden vom Investor bis zur Höhe des gutachterlich festgestellten Ausgleichsbetrages verrechnet.
Weiterhin beschreibt er auf Nachfrage aus dem Ausschuss den nichtoffenen einphasigen Investorenwettbewerb sowie die öffentliche Teilnahmemöglichkeit. Bei mehr als zehn gleichwertigen Bewerben werde per Los entschieden.
Die SPD-Fraktion begrüßt das Vorhaben und regt an, ein zeitliches Limit zur Fertigstellung zu setzen, bzw. dem Sieger entsprechende Terminvorgaben zu machen. Dazu entgegnet der Stadtbaurat, dass die Termine im Kaufvertrag festgesetzt werden sollten mit der Maßgabe nach Ablauf von Fristen vom Vertrag zurücktreten zu können.
Auf die Nachfrage der Fraktion B90/Die Grünen, ob sich Wohnen, Arbeiten und Hotelnutzung gegenseitig ausschließen würden entgegnet Herr Dr. Bölling, dies sei nicht kategorisch ausgeschlossen, die Ausschreibung sei entsprechend klar zu formulieren. Der Stadtbaurat fügt hinzu, dass in der Altstadt ein hohes Maß an Einzelhandel von Nutzen sei, wozu ein ganz besonderer Entwurf führen könnte.
Die Fraktion B90/Die Grünen erkundigt sich wie die Wirtschaftlichkeit dieses Beitrages im Wettbewerbsverfahren geprüft werde. Herr Dr. Bölling entgegnet, im Wettbewerbsverfahren sei eine hohe Rechtssicherheit gegeben, in der Jury werde es immer eine Abwägung geben, daher sei die Wirtschaftlichkeit in der Jury zu bewerten.
Die FDP-Fraktion möchte wissen, warum der Wettbewerb nicht schon eher zustande gekommen ist. Darauf entgegnet der Stadtbaurat, dass der Sanierungsträger erst seit Juli d.J. tätig sei und primär die privaten Maßnahmenanträge bearbeitet habe, das habe zur Bindung von Ressourcen geführt.
Die WG-Fraktion ist der Ansicht, dass das Gelände schon vor 2 Jahren hätte verkauft werden können und fragt an, wann mit der Inbetriebnahme gerechnet werden kann und schlägt die Terminvorgabe 2015 vor.
Auf die Nachfrage nach den Fördergeldern erläutert die Verwaltung, dass die Stadt Celle zu 1/3 an den Kosten beteiligt und die übrigen 2/3 Fördergelder seien.
Die CDU-Fraktion begrüßt ebenfalls das Projekt und weist daraufhin, dass die Vermarktung dieses Gebietes nicht einfach sei.
Die Fraktion der Unabhängigen erkundigt sich, in wieweit das Verfahren europaweit auszuschreiben sei. Herr Dr. Bölling entgegnet, dass dies zu prüfen sei. Weiter bittet die Fraktion um Auskunft, ob die Vorschläge derjenigen Investoren, die hier ja bereits interessante Planungen vorgestellt hätten, berücksichtigt würden. Diese werden vorab über den beabsichtigten Wettbewerb informiert, ergänzt der Ausschussvorsitzende abschließend.
Darauf gibt der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
a) Der Durchführung eines nichtoffenen einphasigen Investorenwettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren wird zugestimmt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beendigung des Wettbewerbs mit dem Investor des ersten Preisträgers unverzüglich die Verhandlungen zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages und der Realisierung des Bauvorhabens aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, ist die Verwaltung berechtigt, in der Rangfolge des Ergebnisses mit den weiteren Investoren zu verhandeln.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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457,9 kB
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