05.06.2013 - 10 Anfragen an die Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 05.06.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
10.1
Die SPD-Fraktion fragt an, wie die besonderen Gestaltungsvorschriften des § 19 der Friedhofssatzung anzuwenden sei. Sie bittet zu prüfen, inwieweit der dadurch bedingte Prüfaufwand reduziert werden könne. Sie möchte wissen, inwieweit die vorgeschriebene Politur bei den Inschriften auf den Grabsteinen bleihaltig sei.
Die Verwaltung teilt mit, dass Gestaltungsvorschriften grundsätzlich von der Innung der Steinmetze befürwortet werden und dadurch die Handwerkskunst dieser Branche gestützt und gefördert werde.
Jedes Grabmal bedarf einer Genehmigung, deren Prüfaufwand von den Gebühren gedeckt wird.
