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ALLRIS - Auszug

11.09.2013 - 10.1 Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt Celle...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die geplanten Änderungen zielen auf eine 80-prozentige Kostendeckung. Seit Mitte 2013 werden die Gebühren als Nettobeträge und seit 2012 als verbrauchsabhängige Gebühren erhoben.

 

Die Verwaltung erklärt ausführlich die geplanten Änderungen bei der Wochenmarktsatzung.

 

Fragen des Ausschusses werden beantwortet.

 

Dabei ergibt sich durch die Änderungen bei den Ordnungswidrigkeitstatbeständen, dass bei § 4 Abs. 6 Abs. 1 das Wort „eigenen“ vor dem Wort „Zwischenzähler“ eingefügt werden sollte, damit der Satzungstext einheitlich gefasst ist.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Satzung zur Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt Celle mit der Maßgabe, dass bei § 4 Abs. 6 Satz 1 das Wort „eigenen“ vor dem Wort „Zwischenzähler“ eingefügt wird.

 

 

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Anlagen zur Vorlage