22.10.2013 - 3 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 22.10.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Dezernent erläutert die Notwendigkeit dieser Sondersitzung damit, dass die ursprünglich vorgesehene Novemberratssitzung entfallen ist und die Gebührensenkungen zum 01.01.2014 in Kraft treten sollen. Daher ist erforderlich, die Satzung für die Ratssitzung im Oktober auf die Tagesordnung zu nehmen.
Der Dezernent erwähnt den gebildeten Arbeitskreis, der über komplexe Änderungen der Straßenreinigungsgebührensatzung beraten wird, wobei noch offen ist, inwiefern ein tragfähiges Modell konzipiert werden kann.
Die Verwaltung berichtet, dass zwei anhängige Klagen zur Reinigungsklasse I, deren Gebührenhöhe prozentual zum Vorjahr am stärksten gestiegen ist, abgewiesen worden sind. Teil des Klageverfahrens ist seitens des Gerichts die Überprüfung der Rechtsgrundlage des Bescheides gewesen. Die Straßenreinigungsgebührensatzung hat dieser Überprüfung standgehalten.
Der Unterschied zwischen den Reinigungsklassen und der jeweiligen Gebührenhöhe resultiert aus den unterschiedlichen Reinigungsintervallen. Die Gebühr je laufenden Frontmeter ist für jede Reinigungsklasse identisch.
Der Ausschussvorsitzende erinnert daran, dass die Reinigungsintervalle seit dem 01.01.2012 in den Reinigungsklassen II und III im Grunde halbiert worden sind und in der Reinigungsklasse II mindestens 52 Reinigungen jährlich und in der Reinigungsklasse III mindestens 26 Reinigungen jährlich vorgenommen werden. Für die Reinigungsklasse I gilt nach wie vor die werktägliche Reinigung.
Die tatsächliche Gebührenhöhe in der Reinigungsklasse I, die zwar mathematisch korrekt vorgenommen wurde, bereitet trotzdem ein ungutes Gefühl, weshalb letztlich auch der Arbeitskreis eingerichtet worden ist.
Die CDU-Fraktion berichtet beispielhaft aus der Arbeit dieses Arbeitskreises und die verschiedenen Auswirkungen, die im Blick behalten werden müssen.
Von der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag so zu ergänzen, dass deutlich wird, dass ein Arbeitskreis sich intensiv mit der Entwicklung eines umsetzbaren Modells befasst, welches Grundlage für eine neu gestaltete Satzung sein könnte, die evtl. die Kostenverteilung auf andere Art angemessen regeln würde.
Im Ausschuss findet der Vorschlag, indirekt auf die Arbeit der Arbeitsgruppe im Beschlussvorschlag hinzuweisen, Zustimmung.
Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass eine mögliche neue Satzung so gestaltet sein müsse, dass sie den gerichtlichen Anforderungen genüge.
Der Ausschussvorsitzende formuliert als Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, in 2014 für 2015 eine Überarbeitung der Satzung zu prüfen.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig den Beschlussvorschlag entsprechend der Vorlage, der mit dem vorgenannten Satz ergänzt wird:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle. Die Verwaltung wird gebeten, in 2014 für 2015 eine Überarbeitung der Satzung zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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25 kB
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