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ALLRIS - Auszug

07.07.2005 - 18 Straßenbenennung in Neuenhäusen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtrat Werwath erläutert zunächst die Vorlage und bittet um Zustimmung zu dem in der Tischvorlage formulierten Beschlussvorschlag.

 

Die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen trägt vor, dass durch die Benennung „Straße des 8. April“ zusätzlich an diesen für Celle schwärzesten Tag erinnert werde. Der Oberbürgermeister selbst habe am 08.04.2005 in seiner am Mahnmal gehaltenen Rede die historische Bedeutung dieses Tages hervorgehoben. Deshalb bittet die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen um Unterstützung ihres Antrages.

 

Die SPD-Fraktion führt aus, dass die Benennung „Neuenhäuser Straße“ für diesen Ortsteil grundsätzlich Sinn mache; hier überwiege jedoch der historische Stellenwert. Man sei es den Opfern und den nachfolgenden Generationen schuldig, hier ein “weiteres Denkmal“ zu setzen, welches an die in Rede stehenden schrecklichen Verbrechen erinnert. Der Antrag der Grünen werde befürwortet.

 

Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass durch ihren Benennungsvorschlag an die damals im Bombenhagel zerstörte „Marienstraße“ und den dabei ums Leben gekommenen Menschen angemessen gedacht werde. Ob das in den Triftanlagen vorhandene Denkmal bei den Bürgerinnen und Bürgern präsent ist, sei eine Frage der Vermittlung. Benennungen wie z. B. „Straße des 17. Juni“ würden zu sehr an eine Gesellschaftsform erinnern, die nicht mehr wiederkommen dürfe. 

 

Die CDU-Fraktion erklärt, dass der Ortsrat Neuenhäusen nach ausführlicher Diskussion die Benennung „Neuenhäuser Straße“ mehrheitlich empfohlen habe. Der Vorschlag der FDP-Fraktion könne ggf. später zum Zuge kommen, da noch Teilbereiche der ursprünglichen „Marienstraße“ auf dem Gelände der Stadtwerke vorhanden seien. Bezüglich des Mahnmals in den Triftanlagen wird angemerkt, dass dieses Objekt ursprünglich als Denkmal gegen das Vergessen geschaffen worden sei. Der Standort Triftanlagen sei gewählt worden, um das Mahnmal „im Herzen der Stadt“ zu positionieren. Umso erschreckender sei die Feststellung des Kreisverbandes des GEW, dass es sich um ein „eher unauffälliges symbolisches Mahnmal des Gedenkens“ handele. Hier sei der Sinn des Denkmals noch nicht nachhaltig genug eingetreten. Auf jeden Fall könne ein Straßenname nicht Stätte des Erinnerns sein. Im Übrigen könne es in historischer Hinsicht durch den Benennungsvorschlag „Straße des 8. April“ ggf. zu Missdeutungen kommen; hier sollten besser „keine schlafenden Hunde“ geweckt werden. 

 

Daraufhin erwidert die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen, dass das Handeln nach dem Motto „keine schlafenden Hunde wecken“ nur dazu führe, dass solch ein wichtiges Thema in Vergessenheit gerät. Der Vertreter der Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen sei noch heute von Aussagen älterer Bürger/innen bei der Ortsratssitzung in Neuenhäusen erschüttert, das diejenigen, die damals KZ-Häftlinge totgeschlagen haben, nur ihre Pflicht getan hätten.

 

Oberbürgermeister Biermann trägt vor, dass sich am Tag des 8. April 1945 zwei schreckliche Vorkommnisse ereignet hätten. Zum einen sei es die Tragödie der unsinnigen Bombardierung von Celle; zum anderen ginge es um das danach stattfindende Verbrechen an den KZ-Häftlingen. Durch die von der Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen vorgeschlagenen Straßenbenennung an dem Ort könne das Missverständnis erweckt werden, dass nur der Bombardierung gedacht werde. Die danach im gesamten Stadtgebiet stattgefundene Tragödie werde nicht erfasst und drohe in Vergessenheit zu geraten. Dies könne so nicht gewollt sein.

 

Abschließend entscheidet der Rat einstimmig, abweichend von der Geschäftsordnung über die beiden Fraktionsanträge und den in der in der Tischvorlage formulierten Beschlussvorschlag einzeln abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse lauten wie folgt:

 

a)  Antrag der Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen „Straße des 8. April“:

 

     Mehrheitlich abgelehnt bei 13 Ja-Stimmen.

 

b)  Antrag der FDP-Fraktion „Marienstraße“:

 

     Mehrheitlich abgelehnt bei 3 Ja-Stimmen.

 

c)  Der in der Anlage 1 mit B bezeichnete Teil zwischen dem Kreisel Wiesenstraße und

     Windmühlenstraße wird mit „Neuenhäuser Straße“ benannt:

 

     Mehrheitlich zugestimmt bei 13 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

 

d)  Der in der Anlage 1 mit A bezeichnete Teil zwischen Bahnhofstraße und Fuhsebrücke

     wird mit „Trüllerstraße“ benannt:

 

      Einstimmig bei 1 Enthaltung zugestimmt.