17.04.2013 - 7 Gebührenordnung/Benutzungsordnung Stadtbiblioth...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Kulturausschusses
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Mi., 17.04.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 2
Wortprotokoll
Die Verwaltung erinnert daran, dass aus dem Ausschuss die Anregung gekommen sei, die seit 1993 unveränderten Benutzungsentgelte zu erhöhen.
Im Rahmen des HSK habe die Verwaltung diese Anregung aufgenommen und aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und einer sich ständig wandelnden Medienlandschaft gleichzeitig auch die Benutzungsordnung aktualisiert. Die Verwaltung erläutert ausführlich ihre Vorlage und macht darauf aufmerksam, dass sich das ermäßigte Nutzungsentgelt von 3,50 auf 5,00 und das Entgelt für die übrigen Benutzerinnen und Benutzer von 10,00 auf 15,00 erhöhen werde. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss teilt die Verwaltung mit, dass 2012 nur 36 Bilder aus der Graphotek entliehen worden seien und dass es keinen Etat für Neuankäufe gebe. Die WG-Fraktion weist daraufhin, dass 1,00 , der für die Vorbestellung einer verliehenen Medieneinheit zu entrichten, für einen jugendlichen Vielleser ein zu hohes Entgelt sei. Nach kurzer Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Befreiung von der Zahlung des Jahresentgeltes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres das Vorbestellungsentgelt für eine verliehene Medieneinheit beinhalte.
Auf Nachfrage der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN entgegnet die Verwaltung, dass sie eine Erhöhung der Entgelteinnahmen von ca. 33.000 im Jahr 2012 auf ca. 50.000 im Jahr 2014 erwarte. Bei den Säumnisgebühren erwarte sie eine Erhöhung von 2.500 auf ca. 4.200 . Bei den Vorbestellungen sei mit einem Anstieg um ca. 3.000 auf ca. 5.400 zu rechnen.
Danach beschließen die Ausschussmitglieder die geänderte Benutzung- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek gemäß Beschlußvorlage Nr. BV/0102/13 mit der Maßgabe, dass die Vorbestellung einer verliehenen Medieneinheit für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres frei ist.
