24.04.2013 - 13 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 24.04.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung beantwortet im Weiteren die Anfragen aus der letzten Sitzung:
a.) Der Ortsrat Neuenhäusen bittet die Verwaltung zu prüfen, an der Kreuzung Itagstraße Meteorstraße Alte Grenze einen Zebrastreifen zu schaffen oder die Ampelanlage wieder in Betrieb zu nehmen (TOP 5 vom 17.10.2012)
Von Seiten des Fachdienstes Allgemeine Ordnung werde die Notwendigkeit nicht gesehen und der Abbau der vorhandenen (abgeschalteten) Ampelanlage befürwortet. Querungsmöglichkeiten seien in dem Bereich am Kreisel und an der Wiesenstraße vorhanden. Damit dürfte ein großer Teil des Querungsverkehrs abgedeckt sein. Die Querung an der Wiesenstraße wäre nur ca. 130 Meter vom beantragten Standort entfernt und die Wiesenstraße und die Meteorstraße laufen von der Itagstraße gesehen am Ende zusammen, so dass sich das gleiche Gebiet dadurch erschließe. Auch habe durch die Öffnung der Neuenhäuser Straße, der Verkehr auf der Itagstraße abgenommen. Weiter habe die Rücksprache mit dem Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizei Celle kein anderes Meinungsbild ergeben. Von dort werde der Rückbau der Anlage gefordert.
Der Fachdienst Tief- und Landschaftsbau, verantwortlich für die grundsätzliche Feststellung der Notwendigkeit einer gesicherten Querung, wird den Abbau der Ampelanlage veranlassen. Ein Zebrastreifen werde nicht errichtet.
b.) Anfrage der BBS III, ob die Parkplätze vor dem Eingang als Gästeparkplätze ausgewiesen werden könnten (TOP 9 vom 17.10.2012)
Nach Mitteilung des Fachdienstes Allgemeine Ordnung seien der BBS III im letzten Winter 3 Ausnahmegenehmigungen für die durch Parkscheibe geregelten Parkbuchten vor dem Haus ausgestellt worden. Somit sei es 3 Fahrzeugen möglich, unter Auslage der Ausnahmegenehmigung, dort über die Höchstparkdauer zu parken. Diese Lösung wurde mit der Schule einvernehmlich besprochen.
c.) Bürgeranfrage an Frau von Groddeck Tempo 30-Markierung auf der Straße (wie in der Windmühlenstraße) auch für die Straße Am Holzhof möglich?
Die Tempo 30-Markierung in der Windmühlenstraße sei als Reaktion auf den dortigen Unfallschwerpunkt aufgebracht worden. Eine vergleichbare Situation sei in der Straße Am Holzhof nicht gegeben. Daher besteht aus Sicht des Fachdienstes Tief- und Landschaftsbau kein zwingender Handlungsbedarf.
d.) Ortsratsmitglied Dr. Rodenwaldt bittet die Verwaltung über den Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen, inwieweit im gesamten Stadtteil Neuenhäusen aufgrund der dort aufgehängten Kameras (z.B. Bahnhofstraße, Breite Straße, Sparkasse, 77er Straße beim Zahnarzt und an der Disco) gegen den Datenschutz verstoßen wird.
Gemäß dem städtischen Datenschutzbeauftragten sei dieser verantwortlich, wenn die Stadt Celle Kameras installiert hat.
Die Verwaltung setze laut dem Fachdienst Tief- und Landschaftsbau lediglich u.a. Videotechnik (schwarz/weiß) an Lichtsignalanlagen (LSA) für die Erfassung von Verkehrsströmen ein. Das aufgenommene Videobild werde lediglich im Steuergerät der LSA ausgewertet ohne angezeigt, aufgenommen oder übertragen zu werden. An den aus dem Ortsrat Neuenhäusen genannten Standorten werde diese Technik an den dort vorhandenen LSA allerdings nicht eingesetzt.
Die Aufsichtspflicht für Kameras im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich habe der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen (hier: Herr Moormann, Tel. 0511 120 4500):
Für das Anbringen von Kameras bestehe keine Antragspflicht. Lediglich die gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden (siehe unter www.lfd.niedersachsen.de).
Wenn man der Meinung sei, dass gegen den Datenschutz verstoßen werde, kann man bei dem oben Genannten eine Eingabe tätigen. Von dort wird dann der Eigentümer des Gebäudes, an dem die Kamera installiert ist, angeschrieben mit der Bitte die Verfahrensbeschreibung zu übersenden. Ggf. schaut sich die Behörde die Situation vor Ort an.
Weiterhin informiert die Verwaltung über die, den Ortsteil betreffenden, Baumaßnahmen durch den Fachbereich 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen :
Hochwasserschutz in der Region Celle 2. PFA, Teil 3:
Bau von Hochwasserschutzmauern
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Januar 2013 begonnen werden.
Bauzeit: Ende August 2013.
Sanierung von Regenwasserkanälen im Stadtgebiet Celle durch Schlauchrelining
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Januar 2013 begonnen werden.
Bauzeit: Januar bis April 2013.
(Info: Schlauchrelining ist ein Verfahren zur Kanalsanierung, bei dem in das schadhafte Rohr ein harzgetränkter Gewebeschlauch, der Inliner, eingezogen wird. Der Inliner wird dann zu einem "Rohr im Rohr" ausgehärtet.)
