Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

24.04.2013 - 6 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Rodenwaldt belehrt das neue Ortsratsmitglied, Frau Bärbel Partsch, gemäß § 54 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 NKomVG bezüglich der ihr nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Belehrung wird gemäß § 43 S. 2 NKomVG durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beigefügt.