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ALLRIS - Auszug

03.09.2013 - 5 Straßenrechtliche Widmung der Straße "Tjumenstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss dem VA einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Wietzenbruch befindliche neue Erschließungsstraße „Tjumenstraß mit den zwei Stichstraßen Gemarkung Celle, Flurstück 1746 sowie Flurstück 1748 und 1786 Gemarkung 4 als Gemeindestraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage