21.08.2013 - 6 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 21.08.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a.) Terminerinnerung: Gemeinsame Sitzung aller 13 Ortsräte am Montag, d. 26.08.13, 18:00 Uhr, Alte Exerzierhalle, zum Thema Demografischer Wandel.
b.) TOP 9 am 24.04.2013 Verkehrs- und Parkplatzsituation Windmühlenstraße
Ein Verkehrszeichen- und Markierungsplan ist bereits erstellt. Nach Beteiligung der Polizei kann dieser dann zur Umsetzung angeordnet werden.
c.) TOP 20 am 24.04.2013 (siehe auch TOP 7 am 13.06.2012 und TOP 8 am 17.10.2012)
Ortsratsmitglied Ehlers bittet um Mitteilung, wann die Tempo 30-Zone für die Straßen Alte Grenze und Spörckenstraße eingerichtet wird.
Der Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32) sieht die Notwendigkeit, baulich 2 Einmündungen anzufassen, um den Vorgaben für 30er-Zonen gerecht zu werden. In 30er-Zonen soll rechts vor links gelten. Aufgrund der Erfahrungen von anderen Stellen im Stadtgebiet, ist der optische Eindruck des Ausbauzustandes stärker als die allgemein geltenden Verkehrsregeln. Wenn eine von rechts einmündende Straße neu hergerichtet wurde, ggf. sogar eine baulich bedingte Abschlussreihe gesetzt wurde (siehe beiliegendes Beispielfoto), dann suggeriert dieses dem Fahrzeugführer eine Unterordnung der einmündenden Straße. Diese Situation besteht bei der Pufendorfstraße/Spörckenstraße. Dies gilt außerdem für den nördlichen Bereich der Kronestraße zur Alten Grenze, welcher aus denselben Gründen baulich angefasst werden müsste.
In einem Abstimmungsgespräch mit dem Fachdienst Tief- und Landschaftsbau (FD 66) wurde von dort mitgeteilt, dass für diese Umbauten kein Geld vorhanden sei.
Ohne einen Umbau kann die Erweiterung der 30er-Zone auf die Straßen Spörckenstraße und Alte Grenze aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet werden.
Die Situation (als Anlaufstation Nr. 3.) wurde bei der Ortsteilbegehung durch den Oberbürgermeister am 03.07.2013 besichtigt. Zu den dort aufgeworfen Fragen nimmt der Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32) wie folgt Stellung:
Aussage Protokoll | Stellungnahme FD 32 |
Die anwesenden Ortsratsmitglieder können die Argumentation des Fachdienstes 32 nicht nachvollziehen und fragen an, ob die Möglichkeit bestünde, mit den aufgemalten Haifischzähnen die Situation zu entschärfen.
| Auch dieses wurde als Möglichkeit in Erwägung gezogen, wird aber nur als nicht zufriedenstellende (und das Problem nicht ganz lösende) Notlösung gesehen und daher weder von FD 32 noch von der Polizei befürwortet. Grundsätzlich ist auch darauf hinzuweisen, dass verkehrssichere bauliche Gegebenheiten zu schaffen sind. |
Der OB findet es auch verwunderlich, dass in der Windmühlenstraße und sämtlichen anderen Straßen in diesem Bereich Tempo 30 sei und hier gehe es nicht. | Es sei der Hinweis erlaubt, dass in der Windmühlenstraße eine 30km/h Streckengeschwindigkeit angeordnet ist, wir in der Spörckenstraße aber eine 30er Zone einrichten wollen. Der entscheidende Unterschied ist zum Beispiel gerade, dass die Windmühlenstraße ihren Vorfahrtsstraßencharakter nicht verloren hat. In einer 30er Zone sind Vorfahrtsregeln aber aufzuheben. |
Er bittet darum, noch einmal zu überdenken, ob die Verkehrssicherheit der treibende Grund sei. | Für FD 32 und die Polizei ist die Verkehrssicherheit der treibende Grund, da wir gleiche Situationen in der Straße Am Wasserturm haben und die Anrufer zeigen, dass Verunsicherung herrscht. Wenn man eine solche Ausweitung einer 30er Zone angeht, dann sollte diese auch von Anfang an so gestaltet sein. Dieses ergibt sich auch aus der StVO. |
Dasselbe gelte auch für die Kronestraße/Alte Grenze (hier ist die kleine Stichstraße zur Fahrschule gepflastert u. mit Bordstein versehen). Dies bitte er auch im Hinblick auf die dortigen Verkehrszeichen zu prüfen. | Rechtlich ist diese Situation eindeutig aber leider den Verkehrsteilnehmern nicht bewusst (ich empfehle einen Blick in entsprechende Internetforen, dort gibt es Seitenlange Diskussionen dazu und macht die allgemeine Unwissenheit deutlich). Eine 30er Zonenbeschilderung hebt die allgemeine Regel des abgesenkten Bords und damit einer Wartepflicht nicht auf. Manche Autofahrer glauben das aber. Denn die StVO sagt zur 30er Zone aus, dass in ihr rechts vor links gelten soll. Dass ist aber in erster Linie eine Anweisung an die Behörden, eine 30er Zone auch entsprechend zu gestalten. |
Der verantwortliche Sachbearbeiter möchte noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass hier eine Situation vorgefunden wird, die auf Grund der visuellen Gegebenheiten, den Eindruck der Vorfahrt für den auf der Spörckenstraße fahrenden vermittelt. Diese visuelle Eingabe überlagert die im Kopf eigentlich vorhandene Information Kein Schild, dann rechts vor links.
Der FD 32 hatte sich von Anfang an für die Ausweitung der 30er Zone ausgesprochen und den Antrag deshalb positiv gegenüber den zu beteiligenden Stellen vertreten. Einzig die Ausbaufrage war noch offen. FD 66 hat dieses geprüft und auf erneute Anfrage von FD 32 mitgeteilt, dass dafür kein Geld vorhanden ist.
d.) Weitere angesprochene Themen bei der Ortsteilbegehung am 03.07.2013 und Ergebnisse hierzu:
2. Gehwegsituation Spörckenstraße (von der Kreuzkirche) Richtung Waldweg
Problem/Hintergrund:
- Gehweg sei sehr uneben
- bei Regen bilden sich Pfützen
- an den Bäumen seien Platten herausgenommen worden
- ältere Menschen hätten Probleme dort zu gehen bzw. sei es schwierig, mit dem Rollator
dort entlang zu schieben
- Radfahrer fahren auf dem Bürgersteig.
Ergebnis:
Eine Sanierung ist derzeit nicht geplant. Es seien keine Haushaltsmittel eingestellt. Einige Gehwegplatten um die Bäume wurden vor 3 Jahren entfernt, um eine Unfallgefahr zu beseitigen, da Wurzeln diese nach oben gedrückt hatten.
4. Geothermiepfad (Breite Straße/Triftanlagen)
Problem/Hintergrund:
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt informiert, dass einige Anwohner besorgt gewesen seien, weil auf dem Gelände der Bohrmeisterschule Bohrungen durchgeführt worden seien.
Desweiteren stelle sich die Frage, wo welche Objekte platziert werden sollen.
Ergebnis:
Eine Anhörung des Ortsrates zum Geothermiepfad erfolge in der nächsten Sitzung am 21.08.2013.
Die Verwaltung informiert die Anwesenden, dass die neulich durchgeführte Bohrung eine Demonstrationsbohrung und Schulung für die unteren Wasserbehörden gewesen sei. Diese sei von der Celler Brunnenbau GmbH durchgeführt worden. Das Verfahren habe einer Geothermiebohrung für oberflächennahe Geothermie entsprochen. Währenddessen seien die rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen erläutert worden. Die Bohrung war 8 m tief und wurde nach Abschluss mit einem Spezialzement verfüllt. Weitere Bohrungen seien derzeit nicht geplant. Sollte noch einmal ein Schulungswunsch bestehen, werde man noch einmal eine Bohrung durchführen.
Nachsatz zum Protokoll:
Zwischenzeitlich hat Herr Holzberg bezüglich eventueller weiterer künftigen Demobohrungen noch einmal mit Dr. Grossmann als Leiter der Bohrmeisterschule gesprochen. Demnach würden Bohrungen auf dem Gelände der Bohrmeisterschule künftig nicht mehr durchgeführt. Falls Anfragen zu Schulungszwecken kommen sollten, werde der theoretische / rechtliche Teil in der Bohrmeisterschule behandelt. Für die praktische Bohrvorführung Oberflächengeothermie werde ein geeigneter Ort über die ausführende Firma Wietfeldt gesucht.
e.) Bauanzeigen
Die Verwaltung informiert, dass der Fachbereich 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen beabsichtigt, die folgenden Baumaßnahmen auszuführen:
- Oberflächenbehandlung auf bituminösen Fahrbahnen im Stadtgebiet Celle
hier: Kirchstraße (von Fuhsestraße bis Bahnhofstraße)
DOB (Doppelte Oberflächenbehandlung): 1.300 m
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im September 2013 begonnen werden.
- Bau eines Versickerungsbeckens Im Werder, 1. BA Erdarbeiten.
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Oktober 2013 begonnen werden.
Bauzeit: Oktober bis Dezember 2013.
