Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

06.11.2013 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

1. Die Ortsratsmitglieder Ehlers und von Groddeck bitten die Verwaltung um Überprüfung, ob die  Einrichtung einer 30 km/h Streckengeschwindigkeit wie in der Windmühlenstraße auch in der Spörckenstraße und Alte Grenze möglich sei (TOP 14 Nr. 1 am 21.08.2013):

 

Dazu erklärt Herr Frick, Leiter des Fachdienstes Allgemeine Ordnung, die 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung in der Windmühlenstraße basiere auf der Lärmaktionsplanung, die mit einem Fachbüro erarbeitet worden und abgeschlossen sei.

Diese Basis sei als Anordnungsgrundlage für die Spörckenstraße und die Alte Grenze nicht gegeben. Grundsätzlich gelte Innerorts eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Um diese zu senken, bedürfe es einer Grundlage gemäß § 45 StVO.

Da der Lärmschutz wie oben erwähnt außen vor bleiben müsse und für den genannten Bereich auch keine stichhaltigen Argumente in Bezug auf Sicherheit und Ordnung vorgebracht werden könnten, könne eine Reduzierung auf 30 km/h nicht erfolgen.

Die Regelung für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Wohngebieten sei deshalb vom Gesetzgeber extra in einem eigenen Absatz (1c) ausgeführt worden, um die Hürde Sicherheit und Ordnung zu umgehen bzw. zu senken und damit eine Abgrenzung zur Streckengeschwindigkeitsbegrenzung und deren Voraussetzungen zu schaffen.

Eine 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung könne somit nicht angeordnet werden.

 

Ortsratsmitglied Schüpp fragt an, welchen Weg der Ortsrat beschreiten müsse, um eine 30 km/h-Regelung dort zu erreichen.

Dazu erklärt Herr Frick, dass die Verwaltung an das Straßenverkehrsrecht gebunden sei und das Thema Tempo 30-Regelungen in Wohngebieten grundsätzlich – bis auf ein paar Ergänzungen - abgeschlossen sei. Im Weiteren müssten bei der Einrichtung einer Tempo 30-Zone die baulichen Voraussetzungen gegeben und der Straßenverlauf wegen dem Wegfall der Verkehrszeichen und damit dann geltenden Rechts-vor-Links-Regelung eindeutig erkennbar sein. Dies sei hier durch das Pflaster und die Kanten nicht gegeben. Eine Markierung reiche nicht aus. Der Fachdienst 32 – Allgemeine Ordnung - nne sich, wenn die baulichen Voraussetzungen hergestellt seien, die Ausweisung zur 30er-Zone vorstellen.

Der Straßenbaulastträger (Fachdienst 66 – Tief- und Landschaftsbau) habe auch zugestimmt, den gegenüberliegenden Bereich mit Pflaster baulich anzupassen. Allerdings müssten dazu die Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation sei eine zeitnahe Umsetzung fraglich.

 

Ortsratsmitglied Ehlers fragt an, wieviel eine solche Maßnahme koste. Die Antwort von FD 66 soll als Nachtrag dem Protokoll beigefügt werden.

 

Im Ortsrat besteht Einvernehmen, dass abgewartet werden solle, wie hoch die tatsächlichen Kosten seien. Dann werde entschieden, ob parteiübergreifend ein Antrag gestellt werde.

 

Nachtrag zum Protokoll (Antwort FD 66):

Eine bauliche Umgestaltung - Pflasterung der beiden Knotenbereiche, damit alle einmündenden Straßen optisch gleichartig erscheinen und so die „Rechts-vor-Links-Regelung“ betont wird – koste ca. 50.000,00 Euro. Die erforderlichen Mittel hierfür stünden nicht zur Verfügung.

 

2. Bohrungen im Bereich der Bohrmeisterschule (TOP 14 Nr. 2 am 21.08.2013):

Bereits beantwortet: siehe bitte TOP 6 e am 21.08.2013.

 

3. Baustellen im Kreuzungsbereich Jägerstraße/Sägemühlenstraße; hier: Gefährdung der Sicherheit der Schulkinder (TOP 14 Nr. 3 am 21.08.2013):

Der verantwortliche Fachdienst hat die Celle-Uelzen Netz GmbH mit Nachdruck um baldige Beendigung der Baustellen gebeten. Zwischenzeitlich sind die Arbeiten beendet.

 

 

4.) Bauanzeige vom 01.08.2013:

Der Fachbereich 6 – Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen – informiert über folgende Baumaßnahmen:

 

Deckschichterneuerung auf Fahrbahnen verschiedener Hauptverkehrsstraßen

(hier: Im Werder).

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Oktober 2013 begonnen werden.

Bauzeit: Oktober bis Dezember 2013 und März bis Mai 2014.