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ALLRIS - Auszug

21.02.2013 - 4 Vertretung des Seniorenbeirats der Stadt Celle ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stadtrat Kassel erklärt, der Rat habe nach Beratungen des Sozialausschusses im September 2010 beschlossen, den Integrationsausschuss als Fachausschuss nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung zu bilden. Seitdem bestehe der Integrationsausschuss aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern und zwei mit Grundmandat sowie weiteren sieben Mitgliedern mit beratender Stimme, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören. Das ab 1. November 2011 geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz regelt in § 71 Absatz 7, dass neben Mitgliedern des Rates auch andere Personen den Fachausschüssen angehören können, dabei sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein. Demnach betrage die Sollzahl im Integrationsausschuss vier beratende Mitglieder, davon könne aus sachlichen Gründen abgewichen werden. Der Rat habe seinerzeit die Besetzung mit sieben beratenden Mitgliedern beschlossen und zu Beginn der Ratsperiode 2011 bis 2016 an der Regelung festgehalten, um Personen mit Migrationshintergrund angemessen zu beteiligen und ihnen bei den Beratungen im Integrationsausschuss das entsprechende Gewicht zu geben.

Die Stadtverwaltung habe die Vorzüge einer Beteiligung des Seniorenbeirats gegenüber dem geringfügigen Abweichen von der bisherigen Sitzverteilung abgewogen und in der vorliegenden Beschlussvorlage vorgeschlagen, dem Seniorenbeirat einen Sitz mit beratender Stimme im Integrationsausschuss einzuräumen, um seniorenspezifische Belange zu erörtern. Auf Anfrage der CDU-Fraktion habe er die Frage der Anzahl beratender Mitglieder im Sinne des § 71 Absatz 7 NKomVG dem Fachdienst Recht und Vergaben zur Prüfung zugeleitet. Der Fachdienst meint, ein Aufweichen der Vorschrift über die Sollzahl sei möglich, komme jedoch zum Schluss, dass bei weiterem Abweichen auch die Anforderungen an das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes steigen.

Herr Stadtrat Kassel erklärt, er schließe sich der Rechtsauffassung des Fachdienstes Recht und Vergaben an. Die Tür für die Mitarbeit des Seniorenbeirats sei jedoch nicht zu, vielmehr erfordert es schon die demografische Entwicklung, Beteiligungsstrukturen auszubauen. Bei der Delegiertenversammlung für die Seniorenbeiratswahl 2012 haben auch Personen mit Migrationshintergrund teilgenommen. Er habe in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden Herrn Ruff verabredet, dass Verwaltung und Seniorenbeirat seniorenspezifische Integrationsfragen miteinander besprechen und dann den Ratsausschüssen berichten. Der Seniorenbeirat als Ratsgremium habe ohnehin die Möglichkeit, sich zu  den Themen zu Wort zu melden.

Frau Vorsitzende Seitz meint, es sei zu begrüßen, dass der Seniorenbeirat Migrantinnen und Migranten und ihre Anliegen in den Blick nehme.

Ratsherr Hagos erklärt, die CDU-Fraktion habe gefragt, ob ein Sitz für den Seniorenbeirat mit dem Kommunalverfassungsgesetz vereinbar sei.

Beigeordnete Wiegel meint, es sei wichtig den Mitgliedern des Seniorenbeirats das Signal zu geben, dass der Austausch zu den Themen der Migrantinnen und Migranten wichtig sei und auch auf die rechtlichen Hürden des Kommunalverfassungsgesetztes hinzuweisen.

Der Integrationsausschuss empfiehlt einstimmig:

„Der Integrationsausschuss sieht die Notwendigkeit, seniorenspezifische Migrationsfragen stärker in den Blick zu nehmen. Er bittet die Verwaltung, gemeinsam mit dem Seniorenbeirat Vorschläge zu unterbreiten wie dies umgesetzt werden kann und hierüber dem Integrationsausschuss und dem Sozialausschuss zu berichten.“

 

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Anlagen zur Vorlage