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ALLRIS - Auszug

28.08.2013 - 7 Ortsteilbegehung am 06.06.2013 - Aussprache im ...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung stellt die einzelnen Stationen und den Vermerk (siehe Anlage) zur Ortsteilbegehung mit dem Oberbürgermeister vom 06.06.13 vor und informiert im Folgenden über die Ergebnisse:

 

1. Lauensteinplatz (Standort einer behindertengerechten Bank)

Die Verwaltung gibt den Entwurf für die Bankauflage sowie ein Beispielfoto (siehe Anlage) an die Ortsratsmitglieder zur Ansicht und erläutert, es seien zusätzlich noch Armlehnen vorgesehen.

Ortsratsmitglied Bätje merkt an, dass die Bank nicht behindertengerecht sei, da die Rücklehne viel zu schräg sei, so dass ältere Menschen Probleme hätten wieder aufzustehen (trotz der Armlehnen, die auf dem Foto nicht abgebildet sind).

Der Oberbürgermeister habe schließlich bei der Ortsteilbegehung mitgeteilt, dass die Verwaltung hinsichtlich des Standortes flexibel sei. Weiterhin sei gebeten worden zu prüfen, eine Rundbank um einen Baum anzubringen; hierzu habe die Ortsbürgermeisterin auch Vorschläge an die Verwaltung übersandt.

Der Ortsrat spricht sich gegen eine Anschaffung der – von der Verwaltung - vorgeschlagenen Bänke aus und chte auch den Standort mit festlegen. Daher bitte der Ortsrat schnellstmöglich um neue Vorschläge (weit vor der nächsten Sitzung am 05.12.).

 

2. Kleines Einbahnstraßenstück Carstensstraße/Schulzestraße

Das Einbahnstraßenschild in diesem Bereich sei entfernt worden. Nach etwa einem Jahr soll ein Resümee – ob Beibehaltung oder Wiederaufbau - gezogen werden.

 

3. Fußnger-/Schulweg auf Höhe der Kurve Kortenumstraße/An der Hasenbahn

Die Verkehrssicherheitskommission wird sich die Schulwegsituation in der Kortenumstraße (Bereich Ampel/Gärtnerei/Richtung real) ansehen.

Ortsratsmitglied Sük möchte an diesem Termin teilnehmen.

 

Zu den Fragen eines Anwohners aus der Seelhorststraße während der Ortsteilbegehung:

Zu 1.) Tempo 30: Von einer Ausweitung in diesem Bereich werde von den Fachverwaltung Abstand genommen, da die Verhältnisse nicht vergleichbar seien.

 

Zu 2.) Verbotsschild für Radfahrer:

Es sei eine Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Fahrradfahrer den Gehweg nicht benutzen dürfen, es sei denn, die Beschilderung gibt den Gehweg für Fahrradfahrer frei. Der Gesetzgeber habe mit der Neufassung der StVO zum 01.04.2013 erneut darauf hingewiesen, dass Verkehrszeichen nicht bereits bestehende allgemeine Regeln der StVO wiederholen sollen. Die Verkehrsteilnehmer sollen sich wieder an die allgemeinen Regeln erinnern. Da die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9, dass besondere Umstände eine Anordnung zwingend erforderlich machen, ebenso nicht vorliegen, kann keine Beschilderung vorgenommen werden.

 

Die Sitzung wird von 19:49 – 19:56 Uhr für Bürgerfragen (der Anwohner aus der Seelhorststraße ist auch anwesend) unterbrochen.

 

Zu 3.) Markierte Parkfläche:

Die Markierung könnte entfernt werden. Geparkt werden dürfte dort aber auch ohne Markierung. Da entfernte Markierungen als sogenannte „Phantommarkierungen“ jedoch weiterhin sichtbar bleiben, wird empfohlen, die Markierung beizubehalten. Auch, da die Einfahrt hier zu einer Doppelgarage führt und genug Platz zum Rangieren vorhanden ist. Dreimaliges Rangieren ist gemäß Rechtsprechung zumutbar.

 

Zu 4.) LKW Verbot auf Parkstreifen:

Der Vorschlag der Fachverwaltung wäre ein Parkplatzschild (VZ 314) mit dem Zusatzzeichen nur Personenkraftwagen (1048-10) an beiden Enden. Die beiden verantwortlichen Fachdienste weisen aber auf folgende Möglichkeit hin: Der LKW könnte dann ins Wohngebiet verlagert werden und mittendrin Lärm verursachen. Auch kann immer wieder beobachtet werden, dass Schrotthändler-LKW auf dem Parkstreifen abgestellt werden. Auch die könnten sich dann neue Standorte in dem Wohngebiet suchen. Dies bitten die Fachverwaltungen zu bedenken und würden deshalb von einer Beschilderung abraten.

 

(3.) und Stichweg (Zickzackweg) entlang der Tangente

Der Fachdienst Grün- und Straßenbetrieb hatte dort einen Termin mit der SVO (Celle Uelzen Netz). Es wird darauf hingewiesen, dass unter diesem Weg die Hauptversorgungsleitung für Trinkwasser verläuft. Diese soll in etwa auf einer Breite von 4 Metern freigestellt werden. Der Fachdienst rate dazu, abzuwarten, was dann noch an Bäumen und Büschen vorhanden sei, um dann zu handeln.

 

Der Ortsrat bittet, aufgrund der bevorstehenden dunkleren Jahreszeit sche und Bäume schon vorher dort zurückzuschneiden bzw. auszulichten.

 

Weiterhin bittet der Ortsrat um Information, wann die Baustelle eingerichtet werde.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Nach Rücksprache mit dem Fachdienst werde dieser die notwendigen Schnittmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle vornehmen. Einen Termin habe die SVO noch nicht nennen können. Die SVO sei verpflichtet, ständig einen Zugang zu der Leitung (für Reparaturen u.a.) zu gewährleisten. Aus diesem Grunde werde zunächst eine Bestandserfassung der einzurichtenden Baustellen durchgeführt.

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Anlagen