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ALLRIS - Auszug

07.03.2013 - 15 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1.      Pflanzbeet am Spielplatz (TOP 3 am 15.11.2012)

Eine Patenschaftsvereinbarung sei Frau Wegner mit der Bitte zu unterschreiben zugesandt worden.

Der Fachdienst Grün- und Straßenbetrieb habe sich das Pflanzbeet am 11.01.2013 angesehen und entschieden, das Beet etwas zu vergrößern und oberhalb einen Bogen aus Lebensbäumen in Heckenformation zu pflanzen. Der Buchsbaum werde entfernt. Weiter soll das Beet mit einer flächendeckenden Rosensorte mit einer intensiven rein rosa Blütenfarbe und einer Wuchshöhe von 60-70 cm bepflanzt werden. Der vorgeschlagene kleine Zaun (‚Dackelbremse‘) werde nicht angebracht. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollen im März/April 2013 umgesetzt werden.

 

2.      Patenschaft zur Pflege „öffentlicher Teilflächen“ auf dem Westmarktgelände (TOP 4 am 15.11.2012)

Sobald öffentliche Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus entzogen werde, liege eine Sondernutzung vor.

Die Sondernutzung sei mit Sondernutzungsgebühren gemäß Sondernutzungsgebührensatzung belegt. Eine persönliche Gebührenerstattung liege nach § 6 SoNuGebSatzung nur für die BRD, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände vor, sowie für Religionsgemeinschaften die aus Anlass oder zur Ankündigung religiöser Handlungen ausgeübt werden.

Ein Verzicht auf Festsetzung der Gebühr könne gemäß § 7 SoNuGebsatzung von der Stadt im Einzelfall entschieden werden, wenn die Einziehung der Gebühr eine unbillige Härte darstelle oder die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liege. Die beiden genannten Gründe seien in diesem Fall nicht erfüllt und somit sei hier ein Gebührenverzicht nicht gerechtfertigt. Des Weiteren werde auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hingewiesen, denn dann könnte man die Vorgehensweise auch auf alle anderen Gewerbetreibenden übertragen und die Stadt müsste dann auf eine nicht unerhebliche Gebühreneinnahme verzichten, wenn der Gewerbetreibende dafür die Fläche pflegt.

Der m² koste in dieser Lage 18 € (Sondernutzungsgebühr) pro Jahr. Hinzu komme eine einmalige Gebühr in Höhe von 43 € (Verwaltungsgebühr).

r Rückfragen stehe Herr Kadah (Fachdienst Allgemeine Ordnung) gerne unter der Telefonnummer 12 397 zur Verfügung.

 

3.      Sachstand des beantragten Pflanzkonzeptes der CDU für Bäume am Wilhelm-Heinichen-Ring (TOP 8 Nr. 1 am 15.11.2012)

Die Verwaltung erläutert den mitgebrachten Pflanzplan.

Anzahl:                            48 Spitzahorn

Kosten:              400-500 €r einen ca. 3,5 Meter großen Baum (nur Anschaffung u. Pflanzkosten; Baumkosten richten sich nach dem Stammfang)

Beschaffung:                            Nur durch Fachdienst 67!!!

Pflanzzeitpunkt:              Frühestens November 2013.

 

4.      Mitteilung der letzten Geschwindigkeitsüberprüfungen auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring – Anfrage der CDU (TOP 8 Nr. 2 am 15.11.2012)

Antwort des Landkreises:

Messungen im Jahr 2009:

2 x in Richtung L 180. Verstöße: 65 und 26.

2 x in Richtung Fuhrberger Straße. Verstöße: 1 und 12.

Details zu den gefahrenen Geschwindigkeiten sind nur mit einem hohen Aufwand

festzustellen, vielleicht genügen die Zahlen erst einmal so. 

Im Jahre 2010 haben wir (aufgrund der Baumaßnahmen für den Lärmschutzwall?) dort gar nicht gemessen.

Im Jahr 2011: 2 x in Richtung L 310. Verstöße: 20 und 132.

Im Jahr 2012 fanden keine Messungen statt.

 

5.      Anliegerlösung für parkende Autos im Bereich des südlichen Teils der Dorfstraße, da die Sackgasse zeitweilig völlig zugeparkt sei und eine Zufahrt der Anlieger und Rettungsfahrzeuge teilweise unmöglich machen – Anfrage der CDU (TOP 8 Nr. 3 am 15.11.2012)

Am 21.11.2012 sei ein Haltverbot mit Feuerwehrzufahrt angeordnet worden.

 

6.      Belegte Parkplätze in der Hassellstraße durch Fahrzeuge von TV Celle – Anfrage der CDU (TOP 8 Nr. 4 am 15.11.2012)

Öffentliche Parkflächen stünden jedem Fahrzeugführer zur Verfügung. Es könne den Mitarbeitern von Celle TV somit nicht verboten werden, ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Ein Anrecht von Anwohnern auf Freihalten von Parkflächen im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nähe zum eigenen Haus gebe es ebenfalls nicht.

 

7.      Darlegung der Eigentumsverhältnisse der Wegeverbindung in der Witzlebenstraße zwischen Haus Nr. 18 und 20, da diese sich in einem schlechten Zustand befinde – Anfrage der CDU (TOP 8 Nr. 5 am 15.11.2012)

Die oben angeführte Wegeverbindung befinde sich in Privatbesitz.

Aus dem Ortsrat wird darum gebeten zu klären, warum sich dort ein offizielles Schild ‚Fußngerweg‘ befinde.

 

8.      Straßeneinmündung Witzlebenstraße (vorfahrtsberechtigt) / Hassellstraße (nicht vorfahrtsberechtigt, da verkehrsberuhigter Bereich) – Anbringung eines klärenden Verkehrszeichens Vorfahrtstraße möglich? Anfrage der CDU für betroffene Anwohner der Hassellstraße (TOP 8 Nr. 6 am 15.11.2012)

Die Sichtbarkeit des Verkehrszeichens werde vom verantwortlichen Fachdienst anders bewertet. Aus dessen Sicht bestehe an der Stelle kein Handlungsbedarf.
 

9.      Vor dem Gebäude Kampstraße 18 befinden sich Fahrzeuge ohne Kennzeichen (TOP 8 Nr. 7 am 15.11.2012)

Der zuständige Mitarbeiter sei informiert und nehme sich der Sache an.
 

10.  Starke Unebenheiten auf der Witzlebenstraße Höhe Haus Nr. 80 bis zum Spielplatz (TOP 8 Nr. 8 am 15.11.2012)

Dieser Teil der Witzlebenstraße sei mit einer Oberflächenbehandlung nicht mehr zu sanieren. Der verantwortliche Fachdienst überprüfe eine Investitionsmaßnahme.
 

11.  Die Abdeckung des Wasserschiebers am Kaninchengarten 1 ragt heraus (TOP 8 Nr. 9 am 15.11.2012)

Die SVO habe sich der Sache angenommen.
 

12.  Rollsplitt auf der Bachstraße und erhebliche Pfützenbildung bei Regen am dortigen Wendehammer (TOP 8 Nr. 10 am 15.11.2012)

Die Angelegenheit werde kurzfristig von einem beauftragten Fremdunternehmen behoben.

 

13.  An dem Weg zum Fortunaheim werden Gartenabfälle entsorgt (TOP 8 Nr. 12 am 15.11.2012)

Wird vom verantwortlichen Fachdienst überprüft.
 

14.  Am Verbindungsweg (Trampelpfad) von der Zugbckenstraße zum Aldi liegen einige Pakete mit Zeitungen (Celler Kurier) (Top 8 Nr. 13 am 15.11.2012)

Der Celler Kurier wurde informiert.

 

15.  Es wird angefragt, warum in Boye die Straßenlaternen 30 Minuten früher als in Klein Hehlen angeschaltet werden. Durch eine Anpassung könnte Strom gespart werden (TOP 8 Nr. 14 am 15.11.2012)

Die Stromkreise werden durch Dämmerungsschalter gesteuert.

 

16.  Ortsratsmitglied Pauls hat um Beseitigung der hoch gekommenen Gehwegplatten in der Zugbrückenstraße gegenüber Haus Nr. 24 gebeten (TOP 8 Nr. 15 am 15.11.2012)

Ist erledigt.

 

17.  Überprüfung der in Klein Hehlen aufgestellten Altkleider- und Schuhcontainer – Anfrage der CDU (TOP 8 Nr. 17 am 15.11.2012)

 

Antwort Fachdienst Allgemeine Ordnung:

Schuhcontainer Westmarkt:                                                        Wird entfernt

Altkleidercontainer Bonhoefferstraße (Haltestelle):              Wird entfernt

Schuhcontainer Mierendorffstraße:                                          Wird entfernt

Textilcontainer Leberstraße:                                                        Genehmigt

Altkleidercontainer Haydenstraße:                                          Genehmigt

Altkleidercontainer Stauffenbergstraße:                            Genehmigt

 

Antwort Fachdienst Wirtschaftsförderung, Immobilien:

Schuhcontainer Witzlebenstr. (Alte Telefonzelle):               Private Stadtfläche  – wird entfernt

Altkleidercontainer Schubertstraße:                                          Privat; keine Stadtfläche – wird entfernt

Altkleidercontainer Zugbrückenstraße:                            Private Stadtfläche - genehmigt

Schuh- u. Altkleidercontainer Petersburgstraße:              Private Stadtfläche– wird entfernt

 

Ein sehr schlechtes Licht werfe die Bemalung der Container bei den Standorten Schubertstraße sowie Zugbrückenstraße auf den Malteser Hilfsdienst. Sie suggeriert mit der großflächigen Beschriftung verantwortlich zu sein. Auf telefonische Nachfrage am 20.02.2013 beim Malteser Hilfsdienst Celle wurde diese Verantwortlichkeit jedoch bestritten, und auf Firma Retextil verwiesen. Diese wiederum verwies telefonisch gegenüber zunächst auf den Malteser Hilfsdienst.

 

18.  Bauanzeigen vom 23.11.2012:

Der Fachbereich 6 – Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen – beabsichtigt nachfolgende Baumaßnahmen auszuführen:

 

-          Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Pflanzarbeiten 2012/2013
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Dezember 2012 begonnen werden.
Bauzeit: Dezember 2012 bis Ende April 2013.

(Info: Pflanzliche Umrahmung des Baugebietes Am Kieferngrund)
 

-          Hochwasserschutz in der Region Celle – 2. PFA, Teil 3: Bau von Hochwasserschutzmauern
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Januar 2013 begonnen werden.
Bauzeit: Ende August 2013.
 

-          Sanierung von Regenwasserkanälen im Stadtgebiet Celle durch Schlauchrelining
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Januar 2013 begonnen werden.
Bauzeit: Januar bis April 2013.
(Info: Schlauchrelining ist ein Verfahren zur Kanalsanierung, bei dem in das schadhafte Rohr ein harzgetränkter Gewebeschlauch, der Inliner, eingezogen wird. Der Inliner wird dann zu einem "Rohr im Rohr" ausgehärtet.)