20.02.2013 - 16 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mi., 20.02.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Schießpark Celler Land Einhalten der Schießzeiten (TOP 6a v. 13.11.2012)
Die Verwaltung berichtet, dass aufgrund der Hinweise aus dem Ortsrat entsprechende Recherchen erfolgt seien. Die Überprüfungen hätten jedoch ergeben, dass keine gravierenden Verstöße gegen die Schießzeiten festzustellen waren. Um künftig Sachverhalte zeitnah aufklären zu können, hat der Vorsitzende der Jägerschaft des LK Celle e.V. den Ortsbürgermeister gebeten, ihn bei Vorkommnissen jeglicher Art umgehend zu benachrichtigen, damit der Sachverhalt unverzüglich aufgeklärt werden könne. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sei gegen diese Verfahrensweise nichts einzuwenden. Weiterhin gibt die Verwaltung bekannt, dass die von der Jägerschaft in 2012 beantragte Verlängerung der Schießzeiten an Werktagen um eine Stunde bis 20.00 Uhr unter Einhaltung der in der Genehmigung festgeschriebenen Schusszahlen immissionsschutzrechtlich gering zu bewerten sei, so dass keine nachteiligen Auswirkungen i. S. d. Bundesimmissionsschutzgesetzes hervorgerufen werden und ein Genehmigungsvorbehalt nicht besteht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch der Samstag ein Werktag ist.
Ortsratsmitglied Beutel bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Schießzeiten zukünftig stringent eingehalten werden.
b) Spielplatz in der Straße Düpmoor Aufstellen eines Abfalleimers (TOP 6d v. 13.11.2012)
Die Verwaltung erklärt, dass es seit langem gängige Praxis sei, dass Abfallbehälter an Sitzbänken und Spielplätzen nicht mehr aufgestellt werden, da sie vorwiegend zur illegalen Hausmüllentsorgung genutzt werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob sich der Spielplatz in einem geschlossenen Wohnbereich befindet. Im Übrigen würde eine außerplanmäßige Aufstellung von Abfallbehältern unerwünschte Folgekosten für Kontrolle und Säuberung nach sich ziehen.
c) Wittbecker Straße / Zur Jägerei: Anregung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung - nahe des Schützenheimes / Festplatzes (TOP 3h v. 05.09.2012)
Die Verwaltung trägt vor, dass sich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt die Örtlichkeit zusammen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises angesehen habe. Übereinstimmend sei festgestellt worden, dass insbesondere auf Grund der langen Geraden und den sich dadurch ergebenen guten Sichtverhältnissen einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht zugestimmt werde. Auch das große Intervall zwischen passierenden Fahrzeugen und die geringen Querungszahlen würden keinen anderen Entschluss zulassen. Demzufolge sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung somit weder erforderlich noch angemessen und könne deshalb nicht angeordnet werden.
d) Beschwerden von Anwohnern bezgl. der vielen parkenden Autos bei Sportveranstaltungen (zugeparkte Einfahrten usw.) (TOP 3e v. 05.09.2012 und TOP 12a v. 13.11.2012)
Die Verwaltung berichtet, dass die Straßenverkehrsbehörde den Abbau des Halteverbotes auf Seiten des Sportplatzes und Neuaufstellung auf Seiten der Wohnbebauung mit dem Zusatz: Sa. + So. 8-20h angeordnet habe. Sobald der Winter vorbei sei, werden die Schilder entsprechend aufgestellt.
e) Schlechte Einsicht im Bereich Celler Straße Krähenbergweg in Groß Hehlen (TOP 10e vom 05.09.2012 und TOP 12c v. 13.11.2013)
Die Verwaltung führt aus, dass nach Begutachtung durch die Verkehrssicherheitskommission der Austausch der großen Bake gegen eine kleine angeordnet worden sei. Da damals keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt werden konnten, wurden keine weiteren Maßnahmen empfohlen. Die heute vom Ortsrat neu vorgetragenen Erkenntnisse (siehe TOP 6 e) müsse man entsprechend prüfen; die Verwaltung werde dazu berichten.
f) Klappernder Gullydeckel in der Langen Straße im Ortsteil Groß Hehlen (TOP 7c v. 12.04.2012, TOP 11a vom 03.07.2012 und TOP 12f v. 13.11.2012)
Die Verwaltung berichtet, dass in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Straßenbau und Verkehr am 29.11.2012 die im Jahr 2013 beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet vorgestellt worden seien. Hierbei seien auch die Lange Straße und die Straße Alt Groß Hehlen vorgesehen, so dass damit die noch offenen Punkte
- Klappernder Gullydeckel in der Lange Straße
und
- Verengung des Einfahrtsbereich im Bereich Boyer Weg / Lange Straße, um ein rasantes Abbiegen der Autos zu unterbinden (hierbei werde der notwendige Kurvenradius für landwirtschaftliche Fahrzeuge berücksichtigt. Im diesem Zuge solle auch die rote Markierung der Fahrspur für Fahrradfahrer ebenfalls erneuert werden)
erledigt werden können.
