23.05.2013 - 10 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 23.05.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Baugebiet Grimms Hof in Hustedt (TOP 6 f v. 20.02.2013)
Die Verwaltung informiert, dass eine endgültige Erschließung erst zweckmäßig sei, wenn kein Baulastverkehr mehr zu erwarten ist. Da einzelne Grundstücke noch nicht verkauft sind, aber seit mehreren Jahren auch keinerlei Kaufinteresse vorgebracht worden sei, könne der Zeitraum der endgültigen Erschließung leider nicht eingegrenzt werden.
b) Veranstalterhaftpflicht der Ortsräte
Die Verwaltung berichtet, dass alle Veranstaltungen, bei denen die Stadt selbst oder deren Vertretungskörperschaften, Ausschüsse oder Beauftragte (hauptverantwortlicher / hauptsächlicher) Ausrichter dieser Veranstaltung ist/sind, sind über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert, sofern es sich um eine "dienstliche Veranstaltung" handelt. Ist jemand anderes "hauptsächlicher Ausrichter" und die Stadt nur "beiläufig" dabei, kann der KSA nicht in Anspruch genommen werden, da die Veranstaltung dann nicht "städtisch - dienstlich" ist. Ausgeschlossen von diesem Schutz sind "selbständige Organisationen" (z. B. Rote Kreuz, Johanniter o. ä., Fahrrad-, Reit- oder Sportvereine, die über ihren Dachverband eine Versicherung abschließen müssen) oder Gewerbetreibende, die auf diesen städtischen Veranstaltungen mitwirken. Im Einzelfall können sich die Betreffenden mit dem Fachdienst Recht der Stadt Celle (Herr Haupt, Tel.: 05141-12340) in Verbindung setzen.
c) Fahrbahneinengungen (Baken u. Findlinge) im Boyer Weg / Kirchweg
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Ortsrat Boye einer Entfernung der o. g. Baken und Findlinge entlang des Verbindungsweges zwischen Boye und Groß Hehlen nicht zugestimmt habe. Somit bleiben die in Rede stehenden Fahrbahnverengungen unverändert dort stehen.
d) Spielplatz in Hustedt (TOP 6 b v. 20.02.2013)
Die Verwaltung trägt vor, dass die im Stadtgebiet vorhandenen städtischen Spielplätze wöchentlich kontrolliert werden. Aufgrund eines im Februar d. J. eingegangenen Hinweises des Forellenvereins Hustedt sei eine umgehende Kontrolle erfolgt. Dabei sei u. a. ein älteres Spielgerät (= Reckstange à la Turnvater Jahn) in Augenschein genommen worden. Hier sei jedoch kein Mangel, der eine Verletzungsgefahr für Kinder darstellen könne, festgestellt worden, sondern es sei lediglich Farbe abgeplatzt gewesen. Im Übrigen führe man derzeit Gespräche mit diesem Verein, ggf. ein neues Gerät zu beschaffen (mit Teil-Sponsoring durch den Verein).
e) Schlechte Hausnummerierungen im Ortsteil Groß Hehlen Anfrage eines Bürgers
Die Verwaltung berichtet, dass ein Anwohner der Straße Alt Groß Hehlen auf die schlechte Hausnummerierungen in dieser Straße und der damit verbundenen schlechten Auffindbarkeit durch Lieferanten, Taxis oder gar Rettungswagen hingewiesen habe. Es wird ein Prüfungsvermerk des zuständigen Fachdienstes durch Verlesen bekannt gegeben (siehe Anlage). Im Ortsrat werden die vorgeschlagenen Lösungen begrüßt.
f) Kosten für die Umbeschilderung Haltverbot Hermannsburger Weg in Scheuen
Die Verwaltung trägt vor, dass der Rückbau der o. g. Beschilderung in den ursprünglichen Zustand Kosten in Höhe von 1.132,75 Euro verursacht habe.
g) Reaktivierung einer ausgeschalteten Straßenlaterne im Ortsteil Groß Hehlen (TOP 6 d v. 20.02.2013)
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beleuchtung der Kreuzung Birkenweg Ecke Krähenbergweg mit 4 Straßenleuchten weit überdimensioniert sei. Aus diesem Grunde sei die Entscheidung getroffen worden, eine Straßenleuchte auszuschalten.
h) Verbindungsweg zwischen Hermannsburger Weg (ab Segelflugplatz) und der Straße Zur Hasselklink (schlechter Zustand des Verbindungsweges und Gefährdung der Radfahrer und Wanderer) - Einwerben von Fördermitteln
Die Verwaltung informiert, dass der Wegebau grundsätzlich förderfähig sei. Das derzeitige LEADER-Programm laufe jedoch aus und die Fördermittel seien weitestgehend ausgeschöpft. Weiterhin sei die Erstellung der erforderlichen Planungen in der Kürze der Zeit auch nicht mehr zu schaffen. Ggf. ergeben sich bei der nächsten Förderperiode Möglichkeiten Fördermittel zu akquirieren.
i) Überflutungsprobleme in der Straße Blökken in Scheuen (TOP 6 h v. 20.02.2013)
Die Verwaltung trägt vor, dass man diese Angelegenheit auf der Agenda habe; man könne sie derzeit aber nicht mit höchster Priorität bearbeiten. Ein abschließende Bewertung bzw. eine technische Lösung bedürfe auch noch interner Abstimmungen und weitergehender Überlegungen. Eine verbindliche Aussage sei aktuell nicht möglich. Die Verwaltung werde hierzu weiter berichten.
j) Neuer Schaukasten im Ortsteil Groß Hehlen
Die Verwaltung teilt mit, dass der neue Schaukasten in den nächsten Tagen bestellt werde; die Lieferzeit betrage ca. 4-5 Wochen. Wenn der Schaukasten da ist, werde die Fachverwaltung einen Ortstermin mit dem Ortsbürgermeister machen, um den neuen Standort genau und in Absprache festzulegen.
k) Schlechte Einsicht im Bereich Celler Straße Krähenbergweg in Groß Hehlen (TOP 10 e vom 05.09.2012 und TOP 6 e v. 20.02.2013)
Die Verwaltung erklärt, dass laut Auskunft der Polizei Celle in den Jahren 2011 und 2012 lediglich ein polizeilich registrierter Verkehrsunfall (= Vorfahrtsverletzung) zu verzeichnen gewesen sei. Demzufolge sehen weder die Polizei noch die Verwaltung hier weiteren Handlungsbedarf.
l) Dorfgemeinschaftshaus in Hustedt (TOP 6 a v. 20.02.2013)
Die Verwaltung informiert, dass die Beleuchtung bereits erneuert worden sei. Weiterhin sei festgestellt worden, dass die Küche durchaus abgängig sei. Derzeit stünden jedoch keine Haushaltsmittel für einen sofortigen Ersatz zur Verfügung. Der Fachdienst für Gebäudewirtschaft prüfe derzeit die Realisierungsmöglichkeiten mit dem Ziel, dieses oder spätestens nächstes Jahr die Küche zu erneuern. Bei den anderen Einrichtungsgegenständen werde aktuell kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Alle Maßnahmen und Planungen seien mit Frau Bosse abgestimmt worden und man bleibe im ständigen Kontakt.
m) Zukünftige Umnutzung des Schulgebäudes in Scheuen
Die Verwaltung teilt mit, dass der Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt zu dem o. g. Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht Stellung genommen habe. Da das dortige Bauvorhaben nach § 34 BauGB (= Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen wäre, würde soweit es sich aus der Resolution nachvollziehen lässt dem Vorhaben planungsrechtlich grundsätzlich nichts entgegen stehen. Eine verbindliche Auskunft könne man aber erst nach Vorlage entsprechender Unterlagen geben.
Weiterhin wird informiert, dass auch aus Sicht der Verwaltung diverse Nachnutzungen in Frage kommen können (z. B. das Leuchtturmprojekt). Ggf. könne man in einigen Jahren auch die städtische Kita dort ansiedeln, die derzeit noch in anderen Räumlichkeiten untergebracht ist.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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