19.06.2013 - 11 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Boye
- Gremium:
- Ortsrat Boye
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. ) Verschmutzung durch Plastikspäne von der Wasserleitung (TOP 6 Nr. 1 v. 20.02.2013)
Von Boye in Richtung Stedden befinden sich auf dem gesamten Weg überall Plastikspäne von der dort neu verlegten Wasserleitung. Es wird darum gebeten, die Späne zu entfernen.
Antwort:
Die SVO habe den Auftragnehmer aufgefordert, den Abfall aufzusammeln.
Aus dem Ortsrat wird darauf hingewiesen, dass dies noch nicht geschehen sei.
2.) Schnittgut an der Straße Am Schießstand Richtung Winsen (TOP 6 Nr. 2 v. 20.02.2013)
Kurz vor der Kreuzung habe jemand Schnittgut entsorgt. Es wird um Abhilfe gebeten.
Antwort:
Der Bauhof habe das Schnittgut beseitigt.
3.) Unkraut im Bereich Heidloh (bei Dialyse) Richtung Klein Hehlen (TOP 6 Nr. 3 v. 20.02.2013)
Dort sei eine ganze Ecke stark verunkrautet mit Brennnesseln. Es wird angefragt, welchen Status diese Fläche hat und ggf. um Abhilfe gebeten.
Antwort:
Dort erfolge nur eine geringe Pflege nach Bedarf (Status IV). D. h. dort werde in etwa 2 x pro Jahr gemäht.
4.) Kosten Ausbau Fuhrenstieg (Bürgeranfrage)
Der verantwortliche Fachdienst habe die Erschließungskosten überschläglich ermittelt. Dabei gehe dieser von Baukosten in Höhe von ca. 150.000 und Planungskosten in Höhe von 15.000 aus. Da es sich um den Erstausbau des Straßenzuges handele, würden 90 % der Gesamtkosten gemäß Erschließungsbeitragsrecht auf die Anlieger umgelegt. Da nur die bebauten Grundstücke herangezogen werden könnten, ergebe sich eine Gesamtverteilungsfläche von ca. 16.000 qm und damit ein Quadratmeterpreis von ca. 9,24 .
Aus dem Ortsrat wird angefragt, in welcher Form die Erschließung erfolgen würde (Teer o.a.).
Nachtrag zum Protokoll:
Bei einem Ausbau würde die Fachverwaltung diesen in Pflasterbauweise empfehlen.
5. ) Veranstalterhaftpflicht der Ortsräte
Die Verwaltung berichtet, dass alle Veranstaltungen, bei denen die Stadt selbst oder deren Vertretungskörperschaften, Ausschüsse oder Beauftragte (hauptverantwortlicher / hauptsächlicher) Ausrichter dieser Veranstaltung ist/sind, sind über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert, sofern es sich um eine "dienstliche Veranstaltung" handelt. Ist jemand anderes "hauptsächlicher Ausrichter" und die Stadt nur "beiläufig" dabei, kann der KSA nicht in Anspruch genommen werden, da die Veranstaltung dann nicht "städtisch - dienstlich" ist. Ausgeschlossen von diesem Schutz sind "selbständige Organisationen" (z. B. Rote Kreuz, Johanniter o. ä., Fahrrad-, Reit- oder Sportvereine, die über ihren Dachverband eine Versicherung abschließen müssen) oder Gewerbetreibende, die auf diesen städtischen Veranstaltungen mitwirken. Im Einzelfall können sich die Betreffenden mit dem Fachdienst Recht der Stadt Celle (Herr Haupt, Tel.: 05141-12340) in Verbindung setzen.
