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ALLRIS - Auszug

10.04.2013 - 7 Straßenrechtliche Widmung der Verlängerung der ...

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Wortprotokoll

Der Ortsrat empfiehlt einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Altenhagen befindliche Verlängerung der Erschließungsstraße  „Hogrevestraß als Ortsstraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage