26.06.2013 - 4 Ortsumgehung / Ausbau B 214 und geplante verkeh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Mi., 26.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Winkelmann, Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, stellt die geplante Verkehrsumleitung während der Umbauphase der B 214 vor (siehe Anlage).
Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 18:25 Uhr bis 19:33 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen. Es werden ausführlich folgende Probleme diskutiert:
- Verkehrsführung: Die verkehrlich ohnehin schon stark belasteten Straßen Große Redder und Alte Dorfstraße werden während der Umbauphase noch mehr belastet. Zugleich wird befürchtet, dass Schleichverkehre zunehmend den Lückenweg nutzen werden. Dieses gelte es besonders im Hinblick auf die Nutzung des Lückenweges als Schulweg und den Eingang zur Grundschule Altencelle vom Lückenweg zu verhindern.
- Eine Verkehrsführung über den Celler Weg / Burgstraße als Einbahnstraße in Richtung Stadt sei nicht akzeptabel, da dies der wichtigste Schulweg für Kinder sei. Für Busverkehr und Rettungsfahrzeuge werde die Straße freigegeben.
- Die wegweisende Beschildung auf die Umleitungssituation werde in der Peripherie von Celle – z. B. in Eicklingen und bei Möbel-Wallach – aufgestellt. Eine großräumigere Beschilderung – z. B. schon an der A2 – sei nicht möglich.
- Eine Sperrung der Blumlage für LKW wird nicht umgesetzt.
- Die Fahrradunterführungen unter der neuen B 3 (zwischen Altenceller Feld und Altencelle) seien ungepflegt und voller Glasscherben. Der Schotterbelag sei rutschig und mit Fahrrädern schlecht befahrbar. Es wird um Nachbesserung gebeten.
Bezugnehmend auf die in der Bürgeranhörung vorgebrachten Argumente verliest Ortsbürgermeister Schmidtmann den Antrag des Ortsrates Altencelle (einstimmiger Beschluss vom 18.04.2013). Der Ortsrat plädiert nochmals dringend dafür, dass die Verantwortlichen den Vorschlägen des Antrages folgen mögen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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