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ALLRIS - Auszug

26.06.2013 - 5 Baulicher Zustand der Burger Landstraße und Pla...

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Wortprotokoll

Stadtbaurat Dr. Hardinghaus erläutert, dass sich die Burger Landstraße in einem altersgerechten, akkuraten Zustand befinde. Maßnahmen, die der Verkehrssicherung dienen werden regelmäßig und für die Anwohner ohne finanzielle Beteiligung ausgeführt. Eine grundhafte Erneuerung sei von Seiten der Verwaltung nicht geplant. Auf Nachfrage aus dem Ortsrat geht Dr. Hardinghaus kurz auf die Kostenverteilung im Sanierungsfalle ein: Mindestens 50 % der Investitionskosten seien ausbaubeitragsfähig; sollte die Burger Landstraße nur für Anlieger freigegeben sein, würden diese sogar auf bis zu 75 % steigen. Aufgrund der Kostensituation wurde eine Totalsanierung von Seiten der Verwaltung nicht verfolgt. Eine separate Instandsetzung des Radweges sei wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

Weiterhin sei die Burger Landstraße kein Teil des Lärmaktionsplanes, somit sei eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 ausgeschlossen.

 

Bei einem Ortstermin wurde kein auffällig störender ruhender Verkehr festgestellt.

 

Zum Thema „Demontage der Blumenkübel auf der Burger Landstraße“ besteht für den Ortsrat gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates ein Wiederbefassungsverbot. Am 11.10.2012 hat der Ortsrat auf Bürgerwunsch einstimmig die Demontage der Blumenkübel beschlossen, die Stadt ist dem Beschluss nachgekommen.

 

Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 20:00 Uhr bis 20:11 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.

 

Die Verwaltung werde prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eingerichtet werden könne.