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ALLRIS - Auszug

30.10.2013 - 2 Welche Folgerungen zieht die Stadt aus den Erke...

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Wortprotokoll

Fachbereichsleiter Hanssen weist darauf hin, dass das Thema Hochwasser, auch wenn das Hochwasser 2013 ein besonderes war, dauerhaft ein Thema im Ortsrat bleiben wird. Der Verwaltungsvorstand aktualisiere derzeit den Einsatzplan Hochwasserschutz. Der Hochwasserschutzrahmenplan stehe. Die Detailplanungen werden in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern vorgenommen. Der derzeitige Planungsstand diene als Ausgangspunkt für die weiteren Planungen, habe aber mit der Ausführungsreife noch nichts zu tun. Es stehe auch noch nicht fest, welche technische Art des Hochwasserschutzes tatsächlich umgesetzt wird. Beispielsweise kämen mobile oder feste Anlagen in Betracht. Jeder Grundeigentümer und auch der Ortsrat werden bei der Umsetzung beteiligt.

 

Maßgebend für die Verbesserung des Hochwasserschutzes sei auch die Wiederherstellung des eigentlichen Abflussquerschnittes der Lachte auf Basis eines einheitlichen Konzeptes.

 

In Ortsterminen gemeinsam mit dem Unterhaltungsverband Lachte wurde der Verlauf der Lachte in Augenschein genommen.

 

Die Überprüfung habe ergeben, dass

 

-          dort, wo die neue Lachte von der alten Lachte getrennt wurde, die Spundung technisch in Ordnung sei und kein Handlungsbedarf besteht. 

-          beim Schütz Osterkamp Reparaturbedarf bestehe. Die Bedeutung des Schützes ist historisch dem Mühlenbetrieb zuzuordnen und ist für den Hochwasserschutz gering.

-          im weiteren Verlauf der Lachte und des Freitagsgrabens der Unterhaltungsverband seiner Räumungspflicht nachkommen werde. Die Zuständigkeit für die Räumung des Försterbachs obliege der Stadt Celle.

-          am Freitagsgraben und der Siedlung Lachtehausen Höhenvermessungen durchgeführt werden müssen.

-          im weiteren Verlauf der Lachte bis zur Mündung in die Aller besteht Unterhaltungsbedarf in Abstimmung mit dem Naturschutz. Im Bereich der Privatgrundstücke müssen Abflussmöglichkeiten geschaffen werden, z. B. indem über oder in den Fluss hängender Bewuchs gekürzt wird.

 

Auf Nachfrage aus dem Ortsrat erläutert die Verwaltung, dass für die Nutzung anderer Bereiche als Retentionsräume die Flächen dafür nicht zur Verfügung stehen.

 

Das Rohrsystem der Regenwasserkanäle und der bauliche Zustand der Schachtbauwerke werde derzeit überprüft. Größere Querschnitte seien aber aufgrund der Kostensituation nicht umsetzbar.

 

Im Anschluss an die Ausführungen der Verwaltung empfiehlt der Ortsrat einstimmig folgende Anträge:

 

Antrag 1:

Es ist erforderlich, eine verkürzte Reaktionszeit sicherzustellen. In ähnlichen Krisensituationen oder Notfällen muss ein zuständige Ansprechpartner der Verwaltung auch am Wochenende erreichbar sein. Für die Bürger wird ein Merkblatt als Handreichung erstellt. Das sollte in Kooperation mit den zuständigen Stellen der Verwaltung, der Feuerwehr und dem Ortsrat erfolgen.

 

Antrag 2.

Die Engstellen an den Brücken des Freitagsbachs an der Wittinger Straße und der Lachtehäuser Straße sind hinderlich für ein schnelles Abfließen bei Hochwasser; eine Beseitigung der Entstellen ist nicht möglich. Für ein kontrolliertes Abfließen des Wassers müssen geeignete Retentionsflächen vorgehalten/geschaffen werden.

 

Die Retentionsflächen der Lachte oberhalb von Lachtehausen reichen nicht aus. Wir beantragen, die bisherigen Retentionsflächen zu erhalten und neue zu schaffen.

Konkret schlagen wir vor, neue Retentionsflächen zu schaffen, indem ehemalige Altarme und Senken genutzt und reaktiviert werden.

A)     Natürliche Flutmulde im Waldgebiet südlich der Blauen Brücke (Staatsforst).

B)     Mulden im Bereich Ahnsiekwiesen (Waldgebiet zwischen Alvernscher Bach und Dünengürtel nördlich der Lachte).

C)    Waldgebiete westlich des Altenhäger Kanals.

Wir bitten um aktuelles Kartenmaterial, um die genannten Flächen zu markieren.

 

Antrag 3:

Die Lachte, der Freitagsgraben und die Gewässer 3. Ordnung sind regelmäßig in vorherigen Abstimmung mit dem Naturschutz von den jeweils Zuständigen zu räumen, an den Durchlässen zu prüfen und dauerhaft freizuhalten.