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ALLRIS - Auszug

18.04.2013 - 6 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Schmidtmann belehrt das neue Ortsratsmitglied Frau Angela Hohmann gemäß § 91 i. V. m. § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihr nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift beigefügt.