25.09.2013 - 4 Hochwasser 2013 im Ortsteil Lachtehausen - Info...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 25.09.2013
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Hachmöller eröffnet den TOP und übergibt das Wort an Herrn Schaake. Herr Schaake gibt eine kurze Einleitung und informiert über die Gliederung dieses TOP. Das Thema wird wie folgt gegliedert:
1) Ursachen und Auswirkungen des Hochwassers
2) Schutzmaßnahmen
3) Präventionsmaßnahmen und Hilfe im Schadensfall
Im Anschluss an jeden Gliederungspunkt findet eine Bürgeranhörung statt. Die Ortsratssitzung wird insoweit unterbrochen.
Zu 1) Ursachen und Auswirkungen des Hochwassers
Die Verwaltung stellt zunächst die Ursachen des Hochwassers dar. Der Hauptauslöser ist in der extremen Niederschlagssituation zu sehen. Auf eine relativ trockene Phase fielen vom 21.05. – 24.05.2013 54 mm Niederschlag. Der Pegel der Lachte in Lachendorf stieg daraufhin von 1,30 m auf etwa 2,10 m an. Dieses entspricht etwa der 1. Hochwassermeldestufe für den Pegel Lachendorf. Am 25.05.2013 kam ein weiteres Starkregenereignis mit weiteren 54 mm hinzu und bis zum 28.05.2013 weiterer Niederschlag in Höhe von 15 mm. In Summe somit 123 mm in 8 Tagen. Die mittleren Werte für Mai/Juni liegen bei 61 bzw. 76 mm, also insgesamt 137 mm. Daran wird deutlich, dass in etwa der mittlere Niederschlag der Monate Mai und Juni in nahezu 8 Tagen niederging. Alle Niederschläge erfolgten nicht kleinräumig, sondern in großen Teilen der Einzugsgebiete Lachte (Katastrophenregen).
Als Folge stieg der Pegel Lachendorf am 27.05.2013 in der Spitze auf 2,94 m, ein solcher Pegel wurde letztmalig 1998 gemessen. Der entsprechend hohe Abfluss in der Lachte drückte vor der Blauen Brücke über das Osterbruch in den Försterbach und „füllte“ auch die Sprache bis nach Celle heran. Entsprechend hoch war auch der Zufluss in den Freitagsgraben und auf das Mühlengrundstück in Lachtehausen.
Das Hochwasser wurde in großen Teilen über die Wiesen in Richtung Flutmuldenbrücke unter der Wittinger Straße und zum neuen Lachteverlauf abgeschlagen. Das kleine Schütz am Osterkamp wurde über die Wiesen umströmt und hatte somit keine Wirkung mehr auf das Abflussgeschehen. Das Wasser drängte dann durch das Siedlungsgebiet „Lontzekweg“, sowie „Am Freitagsbach“ und überflutete die Straße „Am Freitagsbach“. Über die Kanaldeckel wurde das Regenwasserkanalnetz „geflutet“. In Folge drückte das Regenwasser aus den tieferliegenden Abläufen im Siedlungsgebiet „Grauer Kamp/An der Lachte“. Das Wasser stieg weiter an und überströmte die Wittinger Straße.
In der Summe der genannten Niederschläge handelt es sich um einen überregionalen Katastrophenregen, Oker- und Allereinzugsgebiet waren dabei gleichermaßen betroffen. Im Vergleich zum Hochwasser Ende Oktober 1998 hat sich dieses „Sommerhochwasser“ durch den in allen Abflussbereichen ausgeprägt vorhandenen Bewuchs „gequält“. Dies hatte eine langanhaltende Hochwasserwelle zur Folge. Glücklicherweise lief das Allerhochwasser später auf, sodass es nicht zum Rückstau aus der Aller kam. Die Maßnahmen des Hochwassereinsatzplans – Binnenentwässerung – der Verwaltung verliefen dabei wie geplant.
Im Anschluss an die Ausführungen der Verwaltung unterbricht die Ortsbürgermeisterin die Sitzung und gibt das Thema gegen 18:45 Uhr zur Bürgeranhörung frei.
Aus der Mitte der Anwesenden erfolgen mehrere Wortmeldungen, welche die eigenen Beobachtungen und Rückschlüsse auf das Hochwasser thematisieren.
Neben Verständnisfragen wird die Vermutung geäußert, dass die Renaturierung der Lachte Mitauslöser für den Verlauf des Hochwassers sei.
- Die Verwaltung weist im diesem Zusammenhang auf die Zusage des Oberbürgermeisters während der Ortsteilbereisung am selben Tage hin, die Renaturierungsplanung einer internen Kontrolle zu unterziehen.
Es wird zudem berichtet, dass der städtische Kanalbetrieb versuchte das Hochwasser in der Straße „Am Freitagsbach“ abzupumpen, anstatt es umzuleiten. Dieses Vorgehen wird als wenig hilfreich empfunden.
- Die Verwaltung bestätigt dieses Vorgehen und wird die Koordinierung ihrer Kräfte verbessern.
Weiter wurde beobachtet, dass die Dammaschwiesen am 29.05.2013 noch trocken lagen. Dieser Raum hätte als Retentionsraum genutzt werden können.
- Die Verwaltung gibt dazu an, dass die SVO in dieser Zeit eine Wasserleitung gedükert hat und eine Flutung dieses Areals nicht möglich war. Es wird von Seiten der Verwaltung jedoch bezweifelt, dass die Flutung zu einer hinreichenden Entlastung geführt hätte, die Anregung wird aber geprüft.
Aus der Mitte der Anwesenden werden weiter die Verstopfungen vorm Schütz und im Freitagsgraben durch Treibgut thematisiert. Die Verstopfungen werden zum Teil bereits durch Anwohner beseitigt, weil eine Räumung sonst nicht erfolgt. Die Blockaden innerhalb des Freitagsgrabens tragen mit zur schlechten Fließeigenschaft und zur Stauung des Hochwassers bei.
- Die Verwaltung begrüßt die Eigeninitiative der Anwohner und bestätigt Gespräche mit dem Lachteunterhaltungsverband, welche sich mit der künftigen Pflege des Freitagsgrabens befassen.
In Bezug auf die Vorwarnzeit und den anschließenden Ablauf wird die Einrichtung einer zusätzlichen Messstelle, mindestens am Freitagsgraben, angeregt.
- Die Verwaltung nimmt dies auf und unterstreicht die Sinnhaftigkeit dieser Anregung.
Von Seiten des Lachteverbandes, Herr Stratmann, wird die einmalig hohe Niederschlagsmenge bestätigt. Die Einschätzung, die Renaturierung der Lachte habe den Verlauf des Hochwassers negativ beeinflusst, wird vom Lachteverband nicht geteilt. Vielmehr sei der sehr hohe Druck der Wassermengen ursächlich gewesen, die sich den Weg des geringsten Widerstandes bis nach Lachtehausen gesucht haben. Als hilfreich wird künftig die Einbeziehung von Hochwasser-Messwerten bereits im Bereich der Lutter in Bargfeld gesehen.
Nach diesen Wortmeldungen beendet Frau Hachmöller die Bürgeranhörung um 19:15 Uhr.
Aus der Mitte des Ortsrates wird die Frage gestellt, ob das Abwassersystem des Neubaugebietes „Am Immenhof“ für die Hochwassersituation ausgelegt ist und ob das Hochwasser nicht lediglich auf tieferliegende Nachbargebiete umgeleitet wird.
- Die Verwaltung weist daraufhin, dass Hochwasseraspekte in das Planungsverfahren mit eingeflossen sind. Das Kanalnetz ist jedoch nicht für ein solches Hochwasser dimensioniert, in Anbetracht der Wassermengen und der dementsprechenden Umbaukosten ist dies auch nicht möglich.
Zu 2) Schutzmaßnahmen
Die Verwaltung erläutert die geplanten Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Bereich Lachtehausen/Altenhagen anhand des Hochwasserschutz-Rahmenplans. Permanente bauliche Schutzmaßnahmen für den Freitagsgraben sind nicht geplant. Bis zum Jahresende sollen jedoch Räumaktionen am Freitagsgraben stattfinden.
Zudem ist eine Vermessungsmaßnahme vorgesehen, um die unterschiedlichen Höhenlagen auf den Grundstücken entlang des Freitagsgrabens zu erfassen. Die Erkenntnisse sollen die Grundlage für künftige Schutzmaßnahmen bilden und in entsprechende Maßnahmenpläne Eingang finden. Die Vermessung wird zeitnah erfolgen und aus bereits vorhandenen Mitteln bezahlt werden. Anschließende Folgemaßnahmen könnten allerdings auch die Entfernung von Bäumen oder Ähnlichem auf Privatgrundstücken mit einschließen.
Als weitere Maßnahme kommt möglicherweise die Installation eines Vorwarnsystems in Form von weiteren Mess- oder Justierpunkten nördlich von Lachtehausen in Betracht.
Des Weiteren sagt die Verwaltung zu, die bestehenden internen Abläufe für solche Extremsituation zu verbessern und u.a. die Rufbereitschaft zu optimieren. So soll in Zukunft eine bessere Erreichbarkeit und verkürzte Reaktionszeit sichergestellt werden.
Aus der Mitte des Ortsrates kommt die Bitte, auch Alt-Lachtehausen in alle Überlegungen zu entsprechenden Schutzmaßnahmen mit einzubeziehen. Des Weiteren wird die Frage geäußert, ob die Versiegelung in Verbindung mit dem 3. Bauabschnitt der B 3 Ortsumgehung zu einer Verschlechterung der Hochwassersituation beiträgt.
- Die Verwaltung versichert, dass bei allen Überlegungen ganz Lachtehausen berücksichtigt wird. Die Fragestellung zur B 3 Ortsumgehung wird zurzeit im Rahmen eines anhängigen Klageverfahrens geklärt. Ein Ergebnis kann an dieser Stelle nicht vorweggenommen werden.
Des Weiteren wird aus der Mitte des Ortsrates die Befürchtung geäußert, dass für den Bereich Lachtehausen zu wenig Retentionsraum zur Verfügung steht und eine Verschärfung für Lachtehausen befürchtet wird.
- Die Verwaltung geht auf diese Befürchtungen ein und betont erneut die Bedeutung einer entsprechenden Vermessung, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Der Ortsrat weist weiter auf die Befüllungsanlage für Sandsäcke in Celle hin. Beim optimalen Einsatz von Sandsäcken ist in Zukunft auf folgende Voraussetzung zu achten:
- ausreichenden und geeigneten Sand vorhalten
- ein zeitnahes Befüllen
- und den Kontakt zu entsprechenden Lieferanten im Vorfeld.
Eine entsprechende Bevorratung sollte in jedem Fall stattfinden. Zudem sollte der Dialog mit der Celle-Uelzen-Netz/SVO fortgesetzt werden, um zu erreichen, dass die Stromkästen im betroffenen Gebiet höher gesetzt werden. Ansonsten droht ein Ausfall der Elektrik und damit der Pumpen. Bisherige Gespräche mit Celle-Uelzen-Netz/SVO haben ergeben, dass die Höhe der Stromkästen für ausreichend gehalten wird. Dies wird vom Ortsrat jedoch bezweifelt.
- Die Verwaltung informiert über den Standort der o.g. Befüllungsanlage im städtischen Kanalbetrieb und merkt an, dass bereits eine neue Halle im Bau ist, in welcher u.a. entsprechender Sand gelagert werden kann. Bei einem Hochwasser ist allerdings zu bedenken, dass die vorhandenen Sandsäcke im gesamten Bereich der Stadt Celle benötigt werden. Bezüglich der Stromkästen wird die Zuständigkeit der Celle-Uelzen-Netz/SVO bestätigt, eine Erhöhung der Stromkästen wird allerdings auch für sinnvoll gehalten.
Gegen 19:55 Uhr gibt Frau Hachmöller diesen Themenpunkt für die Bürgeranhörung frei.
Aus der Mitte der Anwesenden wird die Einschätzung geäußert, dass die „automatischen Verschlüsse“ zum Freitagsgraben im Bereich der Straße „Am Freitagsbach“ nicht planmäßig funktionierten.
- Die Verwaltung nimmt diese Beobachtung auf und sagt eine Überprüfung der Verschlüsse zu.
Weiter wird angemerkt, dass die alte Bebauung häufig niedriger liegt, als die der Neubauten, bei denen vielfach aufgeschüttet wird. Es wird befürchtet, dass die alte Bebauung dadurch erst recht vom Hochwasser betroffen ist.
- Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf das Baurecht und die hochwasserrechtlichen Vorschriften hin, die sich seit den 50er-Jahren grundlegend geändert und stetig verschärft haben. Auch dieser Aspekt mache deutlich, dass eine Vermessung der unterschiedlichen Gründstückshöhen notwendig ist, um geeignete Schutzmaßnahmen planen zu können.
Des Weiteren wurde eine frühzeitige Flutung der Wälder im Bereich der Sprache angeregt, um den Druck auf den Bereich Lachtehausen zu reduzieren. Auch solle über eine Reaktivierung der Altarme im Sprachebereich und ein Fluten der Waldsenken nachgedacht werden.
- Die Verwaltung nimmt diese Anregungen auf.
Um 20:30 beendet Frau Hachmöller die Bürgeranhörung und leitet zum Gliederungspunkt der Präventionsmaßnahmen über.
Zu 3) Präventionsmaßnahmen und Hilfe im Schadensfall
- Die Verwaltung macht in diesem Zusammenhang auch auf die Bedeutung der Selbstvorsorge aufmerksam. Als Service der Stadt kann gerne auf die Fachkenntnis der Mitarbeiter der Stadt Celle zurückgegriffen werden, um z.B. Termine mit dem Kanalbetrieb vor Ort zu vereinbaren. Dabei können Tipps für Schutzmaßnahmen gegeben werden. Diese Leistung steht den Anwohnern grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Auch sind weitere Informationsveranstaltungen im Ortsrat möglich. Des Weiteren sagt die Verwaltung zu, die Kommunikation und Erreichbarkeit für solche Krisensituationen zu verbessern. Die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr wird in diesem Zusammenhang unterstrichen und ausdrücklich gelobt.
Der Ortsrat unterstützt die genannten Präventionsmaßnahmen und lobt die gute Arbeit der Feuerwehr. Aus dem Plenum wird zudem angeregt, über eine Bevorratung der Bürger oder Hausbesitzer mit Sandsäcken für den Ernstfall nachzudenken. Auch der Kauf einer Tauchpumpe wird empfohlen, um im Hochwasserfall die Heizungsschächte frei halten zu können. Es wird weiter angeregt die Rückschlagventile regelmäßig zu warten und wertvolle Gegenstände im Ernstfall in den höheren Stockwerken zu lagern. Auch wird die Bitte geäußert, dass bei einem Feuerwehreinsatz während des Hochwassers, der Strom abzustellen ist, um eine Gefährdung der Helfenden zu vermeiden.
Der Einsatz der Feuerwehr ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, aber keinesfalls ein Allheilmittel. Zur Unterstützung der Eigenvorsorge wird vom Ortsrat vorgeschlagen, dass ein Erste-Hilfe-Leitfaden und Informationsmaterial mit entsprechenden Ansprechpartnern zur Verfügung gestellt wird.
- Die Verwaltung begrüßt diese Vorschläge und macht auf die staatliche Schadenshilfe aufmerksam. Dabei bescheinigt die Stadt den Wohnsitz der Betroffenen, sowie die Plausibilität des Schadens durch das Hochwasser. Die Leistungsauszahlung muss beim Landkreis beantragt werden. Da diese Hilfe aber meist nicht den vollen Schaden kompensieren kann, wird der Abschluss entsprechender Versicherungen empfohlen.
Aus der Mitte des Ortsrats kommt in Zusammenhang die Information, dass ein Abschluss einer Elementarversicherung für Anwohner des betroffenen Gebietes in Celle grundsätzlich möglich ist und sich das Angebot der Versicherung nach der Grundstückslage richtet.
