23.10.2013 - 4 Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung nac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 23.10.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung stellt zunächst das Vorhaben anhand der Vorlage BV/0368/13 dar. Im Wesentlichen gehe es um die Erweiterung der Genehmigung der Flugsportvereinigung Celle e. V. um die Zulassung von Hubschraubern. Bisher sei von der zuständigen Landesbehörde in Wolfenbüttel eine befristete Erlaubnis für 3 Hubschrauberpiloten erteilt worden. Diese solle nun in eine dauerhafte Genehmigung umgewandelt werden. Die Genehmigungsbehörde habe diesbezüglich mitgeteilt, dass eine Erhöhung der Flugbewegungen nicht beabsichtigt sei und auch nicht prognostiziert werde. Ebenso sei eine Veränderung der Platzrunde nicht vorgesehen. Somit würden aus Sicht der Luftfahrtbehörde keine unzumutbaren Lärmbelästigungen vorliegen und eine unbefristete Genehmigung werde von dieser Behörde aus den vorgenannten Gründen empfohlen. Vorher sei nun die Stadt aufgefordert worden, diesbezüglich eine Stellungnahme abzugeben. Die Stadt könne diesem Vorhaben nur dann zu stimmen, wenn keine Veränderungen bei den Flugbewegungen, Platzrunden usw. vorliegen. Im Rahmen der Belange des Naturschutzes gehe es vorrangig um den Schutz der Vogelarten, deren Lebensräume nicht beeinträchtigt werden sollen. Da in diesem Bereich schon die Bundeswehr regelmäßig mit Hubschraubern fliege, hätten sich gewisse Vereinbarungen und Absprachen schon bewährt. Somit käme eine unbefristete Genehmigung nur dann in Betracht, wenn sich der Betrieb nicht verändere. Sollte sich z. B. die Häufigkeit der Flüge ändern, müsste dies erneut thematisiert werden. Bevor jedoch die Stellungnahme der Stadt abgegeben werde, solle der Ortsrat dazu gehört werden, um ggf. noch Anregungen und Hinweise mit aufzunehmen.
Ortsratsmitglied Heindorff bittet um Auskunft, ob es bei der Anzahl von 3 Hubschraubern bleibe oder ob diese ggf. erhöht werden könne. Die Verwaltung gibt dazu an, dass eine Erhöhung der Anzahl stets ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich mache, bei dem die Stadt dann wieder beteiligt werden müsse.
Danach verliest Ortsratsmitglied Beutel eine Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben (siehe Anlage).
Ratsfrau Seitz erklärt, dass sie diese Stellungnahme unterstütze und schlägt vor, der Flugsportvereinigung zunächst nur eine befristete Genehmigung zu erteilen, insbesondere weil viele Bürger/innen berichtet hätten, dass der Flugbetrieb insgesamt erheblich zugenommen habe. Die Verwaltung informiert, dass hier eine unbefristete Genehmigung beantragt worden sei. Eine Befristung sei sicherlich nur möglich, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen.
Ortsratsmitglied Scharf weist darauf hin, dass hier detailliertere Informationen notwendig gewesen seien, um eine Stellungnahme abgeben zu können (z. B. Inhalte der letzten befristeten Genehmigung). Die Verwaltung erklärt, dass sie bisher bei der Erteilung der befristeten Genehmigungen nicht mit eingebunden worden sei.
Ortsbürgermeister Fuchs bittet um Auskunft, warum diese Thematik nur im Ortsrat behandelt werde und nicht in den zuständigen Fachausschüssen des Rates beraten werde. Die Verwaltung informiert, dass hier der Oberbürgermeister für die Abgabe der Stellungnahme zuständig sei. Nach § 94 Abs. 1 NKomVG ist vorher der Ortsrat dazu zu hören und dann werde der Oberbürgermeister entscheiden, ob die Anregungen des Ortsrates sinnvoll sind und in die Stellungnahme der Stadt mit einfließen werden.
In der Zeit von 18:45 Uhr bis 19:15 Uhr wird die Sitzung für Bürgerfragen unterbrochen.
Folgende Hinweise und Anregungen der anwesenden Bürger/innen und Bürger werden vom Ortsrat unterstützt:
1. Es wurde von zahlreich anwesenden Anwohner/innen vorgetragen, dass regelmäßig und häufig Wohngebiete in niedriger Höhe überflogen und weder die vorgegebenen Flugrouten bzw. Platzrunden noch Höhenvorgaben strikt beachtet werden.
2. Diesbezügliche Beschwerden sind in der Vergangenheit fruchtlos geblieben.
3. Die dadurch bewirkten fortwährenden Störungen der Außenwohnbereiche treten vor allem an den Wochenenden einschließlich der Sonn- und Feiertage auf.
4. Der Übungsbetrieb der Bundeswehr auf der Außenlandezone des Standortübungsplatzes Scheuen führt demgegenüber zu keiner störenden Schalleinwirkung auf die Wohngebiete, weil diese weiträumig umflogen werden, der Betrieb grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag beschränkt wird und die Einhaltung dieser Regelungen durch eine lückenlose Befehlskette sicherstellt ist.
5. Die von den Anwohnern geschilderte Situation lässt den Schluss zu, dass derzeit keine wirksame Überwachung des Flugbetriebs auf dem Verkehrslandeplatz Celle-Arloh, im Sinne der Einhaltung nachbarschützender Vorschriften, gegeben ist. Insbesondere ist nicht erkennbar, durch welche Maßnahmen der Überwachung und ggf. Ahndung die Einhaltung der vorgegebenen Flugrouten und Flughöhen sichergestellt wird.
6. Die Grundannahme bzw. Prognose, dass das Fluggeschehen bislang beschwerdefrei erfolgt und keine Zunahme an Flugbewegungen zu prognostizieren ist, wird von den Anwohnern nicht geteilt, zumal auch keine Begrenzung der Flugbewegungen vorgesehen bzw. wirksam zu überwachen ist.
7. Durch eine regelmäßige, objektiv nachvollziehbare Überwachung des Flugbetriebs, einschließlich des Aufgreifens von Fehlverhalten einzelner Piloten, muss sichergestellt werden, dass Belästigungen der angrenzenden Wohngebiete ausgeschlossen sind.
8. Einer dauerhaften Erweiterung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung um die Zulassung von Hubschraubern dürfe seitens der Stadt Celle derzeit nicht zugestimmt werden. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Belang der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse insbesondere in der Ortslage Scheuen.
Ortsratsmitglied Scharf weist darauf hin, dass sich die Bebauung in Scheuen in den letzten 10 20 Jahren nachhaltig verändert habe. Ggf. müsse über eine Veränderung der Flugrouten bzw. Platzrunden nachgedacht werden. Die Sorgen der Bürger/innen dürften nicht im Sande verlaufen. Ortsratsmitglied Holz erklärt, dass die Verwaltung die Anregungen des Ortsrates und der betroffenen Anwohner/innen ernst nehmen und in die Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde mit aufnehmen müsse.
Danach fordert der Ortsrat einstimmig die Verwaltung auf, die Empfehlungen des Ortsratsmitgliedes Beutel (siehe Anlage) und die oben unter Punkt 1-8 aufgeführten Anregungen der Bürger/innen in die Stellungnahme der Stadt Celle an die Genehmigungsbehörde mit aufzunehmen.
Abschließend bittet der Ortsbürgermeister die Verwaltung, die endgültige Stellungnahme der Stadt in der nächsten Sitzung des Ortsrates am 07.11.2013 den Ortsratsmitgliedern zur Kenntnis geben.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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(wie Dokument)
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97,8 kB
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