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ALLRIS - Auszug

27.02.2014 - 10 4. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 4. Änderung eines Teilbereiches Bebauungsplanes Nr. 32 Wce "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal" der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 14.11.2012 bis 17.12.2012

 

Der Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 11.12.2012 wird entsprochen.

 

Der Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 11.03.2013 wird teilweise entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 10.12.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg mit Schreiben vom 19.12.2012 wird teilweise entsprochen.

 

2. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.10.2012 bis 23.11.2012

 

Der Stellungnahme des Einwenders A mit Schreiben vom 15.11.2012 wird teilweise entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Einwenders B mit Schreiben vom 12.12.2012 wird nicht entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Einwenders C mit Schreiben vom 12.12.2012 wird teilweise entsprochen.

 

3. Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB vom 25.10.2013 bis 15.11.2013

 

Der Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 12.11.2013 wird teilweise entsprochen.

 

4. Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB vom 29.10.2013 bis 15.11.2013

 

Der Stellungnahme des Einwenders B mit Schreiben vom 19.04.2013 wird nicht entsprochen.

 

Die 4. Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplan Nr. 32 Wce "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal" der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage