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ALLRIS - Auszug

14.05.2014 - 13 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Kinder trägt vor, dass Celle eine Stadt der Baukultur sei. Im Bereich Lückenfeld befinde sich eine Gartenhofsiedlung mit besonderer Qualität und Ziel sei es, diese aufgrund ihrer städtebaulichen Funktion sowie ihrer Bedeutung für den Ortsteil zu erhalten. In der Bevölkerung habe man breite Zustimmung für das in Rede stehende Vorhaben erfahren und er bittet den Rat um Zustimmung.

 

rgermeister Dr. Hörstmann erklärt, dass seine Fraktion hier zustimmen werde, bittet jedoch folgende Punkte zu beachten:

 

-          Im Rahmen dieses Prozesses müsse eine Bürgerbeteiligung erfolgen.

-          Der Ortsrat Altencelle müsse rechtzeitig beteiligt werden.

-          Es müsse darauf geachtet werden, dass hier nicht wieder ein Denkmalschutzgebiet entsteht, das später zu Problemenhren könnte, wenn Veränderungen umgesetzt werden sollen.

 

Ratsherr Schmidtmann weist darauf hin, dass sich der Ortsrat Altencelle bereits mit der Thematik befasst habe und dieses Vorhaben habe breite Zustimmung gefunden.

 

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Abschließend entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle „Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld“ wird beschlossen (§ 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage