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ALLRIS - Auszug

27.11.2014 - 14 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

Gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, 1. und 2. Alt., Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle wird der Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung und des Radweges in der Welfenallee, im Abschnitt zwischen Wilhelm-Heinichen-Ring und Fuhrberger Str./Heese, durch Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung gesondert ermittelt und erhoben.