27.05.2014 - 4 Geschwindigkeitsbeschilderung in Osterloh - Aus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Di., 27.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsbürgermeister Schmidtmann teilt mit, dass es sich um ein Dauerthema handele. Bereits vor zwei Jahren habe sich ein Anwohner mit dem Wunsch an ihn gewandt, den unbefestigten Teil der Osterloher Landstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern zu versehen, da gerade der Kfz-Verkehr Richtung Wehr Staubbelästigungen für die Anwohner verursache.
Die Fachverwaltung ist der Auffassung, dass eine ergänzende Beschilderung nicht erforderlich ist, weil im Ortskern von Osterloh großräumig die Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 30“ – auf der Straße zum Wehr sogar nur „Tempo 20“ – gelte.
Eine Teerdecke komme nicht in Betracht, da sie nicht zum dörflichen Charakter des Ortsteils passe und auch nicht angemessen sei, weil es sich bei der Straße nahezu zu 100% um eine Anliegerstraße handele.
Radarkontrollen nehme der Landkreis Celle nur an potentiellen Unfallschwerpunkten vor, Osterloh sei da unbedeutend.
Der Ortsrat schließt sich den Ausführungen der Fachverwaltung an.
