21.10.2014 - 3 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Di., 21.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Netzel stellt ausführlich die planungsrechtlichen Gründe für die Änderungen vor und informiert über die Ziele und den wesentlichen Planinhalt. Er kündigt an, dass nach der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 auch der Bebauungsplan Nr. 25 geändert werden müsse, die Planungen aber noch nicht so weit ausgereift seien, um im Ortsrat vorgestellt und beraten zu werden.
Herr Mäurer berichtet über die Errichtung des neuen Rückbauzentrums für Elektroschrott, welches in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe auf dem Gelände des Zweckverbandes betrieben werden soll. Der neue Standort wurde deshalb ausgewählt, weil das derzeit genutzte Rückbauzentrum in Bergen abseits im Entsorgungsgebiet liege und die Mehrzahl der Mitarbeiter in Celle lebe. Die Anlage lässt sich durch die logistischen Einsparungen nahezu finanzieren.
Zugeschnitten sei der Neubau für 30 Arbeitsplätze. Die Firma Hellmann plant, dort eine Anlage mit fünf Arbeitsplätzen für die Zerlegung von Flachbildschirmen zu errichten, deren Einzugsbereich im ostniedersächsischen Raum vom Celle über Hamburg bis Magdeburg reiche. Die bisherigen Annahmestellen für Elektroschrott in Bergen und in der Alten Dorfstraße bleiben erhalten.
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig:
Beschlussvorschlag:
- Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 28.02.2014 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 10.03.2014. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Beschlussvorschlag:
- Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
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