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ALLRIS - Auszug

07.05.2014 - 3 Straßenrechtliche Widmung der Straße "Am Immenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ortsrat empfiehlt einstimmig:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Lachtehausen befindliche neue Erschließungsstraße „Am Immenhof“ als Ortsstraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Lachtehausen befindliche neue Erschließungsstraße Am Immenhof“ als Ortsstraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Anlagen zur Vorlage