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ALLRIS - Auszug

26.03.2014 - 9 Umsetzung gesetzlicher Vorgaben; Radfahren im H...

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Wortprotokoll

Die StVO hat mit ihrer Neufassung 2009 bzw. 2013 einen Schwerpunkt im Bereich des Radverkehrs. Das Fahrradfahren sollte gefördert werden. Entsprechend wurde zweckmäßiger Weise auch die Empfehlung für Radverkehrsanlagen geändert, welche sich mit der Ausgestaltung der Anlagen und der Führung des Radverkehrs beschäftigt. Zeitgleich gab es 2010 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das sich mit der Benutzungspflicht von als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radwegen auseinander gesetzt hat. Dieses Gesamtpaket an Änderungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung, macht es notwendig, die gesamte Radwegführung zu überprüfen. Von Seiten der Stadt Celle ist ein Planungsbüro beauftragt worden, den Bestand zu erfassen und Vorschläge zu unterbreiten, wie Recht und Gesetz in Einklang zu bringen sind. Mit der Fertigstellung ist erst im 2.Halbjahr zu rechnen. Der Ausschuss Straßenbau und Verkehr wird sich mit dem Thema ebenfalls beschäftigen.