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ALLRIS - Auszug

26.11.2014 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

  1. Treppenabgang Begegnungsstätte:

Das lockere Treppengeländer ist durch eine Notreparatur im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht wieder befestigt worden.

  1. Vegetationsschutzsatzung:

Der in der Satzung noch aufgeführte Baum Nummer 41 steht tatsächlich nicht mehr, er ist durch die Verwaltung bereits vom Schutz befreit, formell aber noch nicht berichtigt worden.

  1. H & M:

Bei allen Bauberatungen mit dem Bauherrn hat die Stadt Celle die Wichtigkeit eines Einganges zum Ladengeschäft von der Mauernstraße zum Ausdruck gebracht. Dass zurzeit der Eingang zu H&M von der Mauernstraße nicht glich ist, sei allein eine unternehmerische Entscheidung, auf die die Stadt keinen Einfluss hat.

  1. Parken in der Brunkhorststraße (Kurve):

Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 12 das Halten und Parken. Darin heißt es, dass ein Halten im Bereich von scharfen Kurven unzulässig ist. Anwohner sollten die Situation bei Bedarf bei der Polizei anzeigen.

  1. Teich Begegnungsstätte: 

Von Seiten der Verwaltung wird dieser Bereich lediglich in den normalen Pflegeintervallen gepflegt. Für den Teich gibt es keine Mittel, um eine Änderung des Zustandes herbei zu führen.

  1. Baumaßnahmen Neumarkt:

Die Verrohrungsarbeiten am Stadtgraben sind abgeschlossen. Momentan werden Parkplätze (keine öffentlichen) im Ratsmühlenumfeld erschlossen. In 2015 ist geplant den Kreisverkehrsplatz zu errichten und der Ausbau der anschließenden Verkehrsanlagen, Herrichtung von Parkplätzen vor dem OLG und die Pflasterung des Weißen Walles.

  1. Auswirkung der Celler Liste:

Die Celler Liste des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes 2010 legt die für Celle zentrenrelevanten (d.h. in der Innenstadt und den Stadtteilzentren sowie den Nahversorgungszentren angebotenen) Sortimente fest. Die CIMA GmbH hat die Sortimentsliste individuell für die Stadt Celle ermittelt. Mit dem Beschluss der Liste im Jahr 2010 ist diese Richtschnur für die Verwaltung bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben sowie von Bauleitplänen geworden. In Bebauungsplänen dient die Celler Sortimentsliste dem Ausschluss oder der Einschränkung von zentrenrelevanten Sortimenten. Direkt quantifizierbare und nachweisbare Effekte allein durch die Liste können nicht aufgezeigt werden. Sie ist aber Grundlage bei der Beurteilung von Bauanträgen und Nutzungsänderungen. In der Folge konnten aufgrund der Liste mehrere Einzelhandelsvorhaben in der Größe der Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente gesteuert werden. Damit wird die Zunahme des Angebotes von zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der zentralen Versorgungsbetriebe (Innenstadt, Hannoversche Straße, Lauensteinplatz und weitere Stadtteilzentren) eingegrenzt bzw. auf seine Auswirkungen überprüft. Allein das Vorhandensein der Celler Sortimentsliste führt so zu einer verlässlichen städtischen Haltung und auf der Investorenseite zu einer realistischeren Planung der Projekte. Dies erleichtert die Arbeit der Bauverwaltung der Stadt Celle und unterstützt die Stärkung der Innenstadt als Einkaufsstandort.

  1. Parken Begegnungsstätte:

Am Parkplatz ist ein Schild mit dem Hinweis „Parken nur für Mitarbeiter und Besucher der Kita Schlößchen aufgestellt worden. Der Parkausweis ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.“

  1. Geschwindigkeitsmessung Burgstr. (südlicher Teil):

Die Messung hat bei einer zweistündigen Kontrolle bei 136 durchgefahrenen Fahrzeugen einen Verstoß ergeben, wobei es sich dabei um einen Roller handelte.

  1. Kirchengemeine Sankt Georg:

Eigentümerin des Grundstückes parallel zum Sankt-Georg-Garten ist die Kirchengemeinde, die Stadt Celle pflegt lediglich zwei Gräber für Kriegsopfer. Auf diesem Friedhof werden eigentlich keine Bestattungen mehr vorgenommen, der städtische Friedhof liegt im Altenceller Feld. Wie lange die noch bestehenden Gräber genutzt werden können ist nicht bekannt.

  1. Blumlage parallele Spielstraßen:

Die Verwaltung kann durch Verkehrszeichen die Geschwindigkeit dort nicht noch weiter regeln, dort ist bereits verkehrsberuhigter Verkehr. Bauliche Veränderungen sind nicht vorgesehen.

  1. Parkplätze für Schwerbehinderte in der Innenstadt:

Es gibt keine Richtlinie, die eine Mindestanzahl von Parkplätzen für Schwerbehinderte vorsieht. Aus Sicht der Verwaltung gibt es genügend Parkplätze für diesen Personenkreis. Viel entscheidender ist die Ausnahmegenehmigung der Schwerbehinderten, die das Parken allgemein erleichtert.