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ALLRIS - Auszug

22.09.2005 - 10 Bebauungsplan Nr. 13 GrH der Stadt Celle "Hehle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtrat Werwath erläutert zunächst die Vorlage. Danach entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie in der Beteiligung der Naturschutzverbände gemäß § 60a NNatSchG abgegeben worden sind, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-              Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Hannover mit Schreiben vom 11.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-              Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 27.06.2005 wird entsprochen.

 

-              Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden - mit Schreiben vom 21.06.2005 (mit Verweis auf Stellungnahme vom 03.02.05) wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 08.06.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 06.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Celle mit Schreiben vom 04.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Den Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der Frau Kirsten Knoop-Kohlmeyer und Frau Ilse Knoop mit Schreiben vom 23.02.2005 wird nicht entsprochen.

 

-              Der Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. mit Schreiben vom 28.07.2005 wird teilweise entsprochen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 13 GrH der Stadt Celle „Hehlensloh“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung , wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage