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ALLRIS - Auszug

22.09.2005 - 7 Anleinpflicht von Hunden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Oberbürgermeister Biermann erläutert zunächst die aktuelle Rechtslage und weist darauf hin, dass eine generelle Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet nach einem Urteil des OVG Lüneburg unzulässig sei. Städt. Direktor Hausemann ergänzt, dass keine Verpflichtung bestehe, die aktuelle Verordnung der Stadt über das Halten und Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit zu ändern; dies sei eine Ermessensentscheidung. Aufgrund der verschiedenen Fraktionsanträge habe die Verwaltung einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet mit dem Ziel, eine Regelung im Interesse beider Seiten zu finden.

 

Die CDU-Fraktion führt aus, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert worden sei. Der Vorschlag der Verwaltung könne grundsätzlich mitgetragen werden, sofern er vor Gericht Bestand habe. Bezüglich des naturschutzrechtlichen Aspekts (= Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit) werde weiter diskutiert. Sie schlägt vor, dass alle Hundehalter die neue Verordnung zugeschickt bekommen. Für Auswärtige sollten in den betreffenden Bereichen Hinweisschilder installiert werden. Gleichzeit werde an die Hundehalter appelliert, ihrer Verpflichtung gegenüber dem Tier und den Mitmenschen hinreichend nachzukommen.

 

Die SPD-Fraktion erklärt, dass der Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich in die richtige Richtung gehe. Es sei jedoch bedauerlich, dass im Bereich der Dammaschwiese die vorhandenen Verbindungs-/Querwege von der sog. „Seufzerallee“ zum gegenüberliegenden Fuß- und Radweg nicht mit einbezogen wurden. Weiterhin sei ihrer Ansicht nach die Wiese vor dem Thaerhaus als Tummelplatz für Hunde ungeeignet. Man werde diese Bereiche weiter beobachten und ggf. wieder initiativ werden. Bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewertung der Dammaschwiese sehe sie auch noch Diskussionsbedarf; dies sei für die heutige Entscheidung jedoch nicht relevant.

 

Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass hier kein Kompromiss, sondern eine Pseudo-Lösung angestrebt werde. Durch die geplante Neuregelung ließen sich Beißvorfälle nicht vermeiden. Die in Rede stehende Aufteilung der Dammaschwiese entspreche nicht den tatsächlichen Verhältnissen, da sich auf beiden Seiten Radfahrer, ältere Mitmenschen und Kinder bewegen würden; deshalb sei der Vorschlag der Verwaltung nicht nachvollziehbar. Bezüglich der Aussage des Oberbürgermeisters, die Einhaltung der Verordnung könne kaum überwacht werden, erklärt die FDP-Fraktion, dass es sich dann nicht lohne etwas zu regeln. Dem Vorschlag der Verwaltung werde nicht gefolgt; die bisherige Regelung solle beibehalten werden.

 

Die WG-Fraktion teilt mit, dass der Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich Zustimmung finde. Gleichzeitig werde jedoch an die Hundehalter appelliert, durch gegenseitige Rücksichtnahme ein gedeihliches Miteinander zu erzielen.

 

Die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen unterstütze ebenfalls den ausgearbeiteten Kompromiss und verweist auf ihren modifizierten Antrag Nr. 48/2005. Begrüßenswert sei insbesondere die in den Vorschlag der Verwaltung aufgenommene Regelung zum Schutz der Kinder. Unglücklich finde sie jedoch, dass Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereich außerhalb der Innenstadt herausgenommen werden sollen, da in diesen Bereichen ähnliche Probleme mit Hunden auftreten können wie in der Innenstadt.

 

1. Bürgermeister Dr. Stumpf führt aus, dass oberstes Ziel sein müsse, eine rechtlich saubere Lösung zu finden. Trotz eines von ihm gestellten Antrages sei eine umfassende rechtliche Bewertung durch die Verwaltung bisher nicht vorgenommen worden; der tierschutzrechtliche Aspekt habe gar nicht und der naturschutzrechtliche Aspekt noch nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden. Aus diesem Grunde stelle er den Antrag, über den vorliegenden Vorschlag heute nicht zu entscheiden und zunächst eine ordnungsgemäße Vorbereitung durch die Verwaltung nachholen zu lassen.

 

Daraufhin erklärt Oberbürgermeister Biermann, dass er die heutige kontroverse Diskussion sehr begrüße; die der Verwaltung vorgeworfenen Versäumnisse weise er jedoch entschieden zurück. Bezüglich der anstehenden Entscheidung käme allein das Nds. SOG in Betracht. Jede Verordnung zur Abwehr abstrakter Gefahren (§ 55 Nds. SOG) ziehe ihre Legitimation aus dem Schutzzweck dieses Gesetzes (Schutz vor Gefahren für Leib und Leben, Schutz bedeutender Rechtsgüter usw.); naturschutzrechtliche Aspekte seien hier unerheblich. Des Weiteren müsse das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden, d. h. die Verwaltung habe eine Maßnahme zu wählen, die die Allgemeinheit am geringsten belastet. Er sei zuversichtlich, dass der ausgearbeitete Kompromiss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werde. Eine Garantie gäbe es diesbezüglich jedoch nicht.

 

Abschließend trifft der Rat folgende Entscheidungen:

 

1)      Der Antrag des 1. Bürgermeisters Dr. Stumpf, den Punkt „Anleinpflicht von Hunden“ von der Tagesordnung abzusetzen, wird mehrheitlich bei 1 Ja-Stimme und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

2)      Dem in der Vorlage Nr. BV/0208/05-1 aufgeführten Vorschlag zur Änderung der Verordnung der Stadt Celle über das Halten und Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit vom 06.07.2000 wird mehrheitlich bei 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

Abschließend beantragt 1. Bürgermeister Dr. Stumpf die Abgabe einer persönlichen Erklärung. Im Rahmen seiner Ausführungen zum Nds. Hundesgesetz weist ihn Ratsvorsitzender Schulze darauf hin, dass er nicht mehr zur Sache sprechen dürfe. Er habe lediglich das Recht Äußerungen, die in der Aussprache auf seine Person vorgekommen sind, zurückzuweisen oder eigene Ausführungen richtig zu stellen. Als jedoch der 1. Bürgermeister trotz vorheriger Hinweise weiter zur Sache vorträgt, entzieht ihm der Ratsvorsitzende daraufhin das Wort.