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ALLRIS - Auszug

20.03.2014 - 5 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend erläutert die Verwaltung den Grund für die Zusammenlegung der Verfahrensschritte, was im Eilfall möglich und rechtlich unproblematisch sei. Der Eigentümer wünscht zeitnah eine Nutzungsänderung auf dem Gelände herbeizuführen. Zur Nutzungsänderung müsse die Baugrenze bezüglich der Stellplätze neu gezogen werde.

 

Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

-       Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Celle „Vorwerk/ Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird  beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

-       Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Celle „Vorwerk/ Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

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Anlagen zur Vorlage