12.03.2014 - 3 Beschluss einer Grünflächensatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 12.03.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Hintergründe für den Entwurf einer Grünflächensatzung mit Gebührentarif bildet das operative Alltagsgeschäft, um eine ortsgesetzgeberische Grundlage für ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Verfügung zu haben.
Durch die Satzung kann eine legale Nutzung eingeräumt werden, die dann nach dem Gebührenkatalog einheitlich abrechnungsfähig wäre.
Die mit hohem Pflegeaufwand bedienten Grünanlagen „Französischer Garten und Schloßpark“ sind für besondere Nutzungen stark nachgefragt. Die vorgesehene Gebührenerhebung generiert wünschenswerte Einnahmen in angemessener Höhe.
Im Ausschuss wird die Gebührensatzung angeregt diskutiert. Wesentliche Gesichtspunkte stellen sich wie folgt dar:
Hochzeitsfotos im Schloßpark wären nicht gebührenpflichtig.
Ein Sektempfang mit Tischen, Stühlen und Zubehör hingegen wäre erlaubnispflichtig und gebührenrelevant.
Die Celle Tourismus und Marketing GmbH (CTM) würde wie andere Antragsteller behandelt.
Oldtimertreffen wären genehmigungspflichtig. Die Gebühr würde entsprechend pro Fahrzeug oder nach benutzter Fläche in Abstimmung mit dem Antragsteller berechnet.
Zu evtl. möglichen Folgekosten durch Kontrollen aufgrund der Satzungsregelungen sieht sich die Verwaltung in der Lage, dies mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen, zumal die Mitarbeiter täglich in den Grünanlagen unterwegs sind.
Bei Nr. 6 des Gebührentarifes wird bezüglich der Wahlwerbung vorgeschlagen, diese als nicht gebührenpflichtig zu nennen.
Spontanes Grillen würde durch die Satzung unterbunden. Die Verwaltung weist auf die Möglichkeit einer Legalisierung im Nachhinein hin. Die Satzung soll entsprechend überarbeitet werden.
§ 2 Abs. 3 der Grünflächensatzung beinhaltet keine abschließende Aufzählung. Genehmigungspflichtig sind alle über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Nutzungen der jeweiligen Anlage. Die Kosten der Genehmigung richten sich nach den Bestimmungen der Verwaltungskostensatzung (siehe § 4 Abs. 1). Dazu kommen die Nutzungsgebühren gem. Gebührentarif.
Die Benutzungsgebührenhöhe zwischen Nr. 1 und Nr. 2 des Gebührentarifes sollte deutlicher voneinander abgegrenzt sein, beispielsweise gewerblich 30 Cent und nichtgewerblich 10 Cent.
Es wird angeregt, die Abgrenzung zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Nutzung genauer zu differenzieren.
Es werden Probleme für den Bürger gesehen, vor Ort zu unterscheiden, ob es sich um eine Festwiese, Schützenplatz oder eine von der Satzung als öffentliche Grünfläche definierte Anlage handelt.
Eine Grünflächensatzung stellt im Verhältnis zum Strafgesetzbuch ein niederschwelligeres Regelwerk dar, welches ermöglicht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Das verwaltungsmäßige Abarbeiten von Vorfällen obliegt der Stadt Celle. Für das Eingreifen vor Ort außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit wären Ordnungskräfte gefordert.
Es wird angeregt, den Schwerpunkt der Satzung mehr auf das gewerbliche als auf die private Nutzung zu legen.
Es wird angeregt, bei § 1 Abs. 2 die Waldflächen herauszunehmen.
Es wird angeregt, bei § 2 Abs. 1 das Wörtchen „nur“ im ersten Satz ersatzlos zu streichen.
Einzelne Mitglieder stehen einer Grünflächensatzung wegen ihrer Reglementierungen und der damit einhergehenden Genehmigungen und Kontrollen ablehnend gegenüber. Die Mehrheit des Ausschusses begrüßt die Satzung, um Auswüchse von Nutzungen Einhalt gebieten zu können und um Verursacher zu den von ihnen bedingten Kosten, auch in niederschwelligen Fällen, leichter heranziehen zu können.
Im Ausschuss besteht einhellig die Meinung, die Grünflächensatzung unter Berücksichtigung der Anregungen zu überarbeiten und dem Ausschuss erneut vorzulegen.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass die Beschlussfassung über die Grünflächensatzung auf eine der nächsten Ausschusssitzungen verschoben wird und heute keine Beschlussfassung stattfindet.
Der Ausschuss stimmt diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
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1
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