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ALLRIS - Auszug

01.10.2014 - 4 Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Kinder nennt die Hintergründe für die Einführung der Niederschlagswassergebühr, wozu die Abwasserbeseitigungssatzung neu zu fassen ist und die dazugehörige Gebührensatzung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt entsprechend abzuändern wäre.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt der Verwaltung für die synoptische Gegenüberstellung der Mustersatzung und der neu zu fassenden Abwasserbeseitigungssatzung.

 

Gebührenpflichtig werden Eigentümer, die aufgrund der Bodenverhältnisse das Regenwasser nicht versickern können oder wegen der örtlichen Situation (denkmalgeschützte Innenstadt) das Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal einleiten. Noch in diesem Jahr werden die Bürger angeschrieben und um eine Selbstauskunft gebeten, ob Niederschlagswasser vollständig auf eigenem Grundstück versickert wird oder für welche Flächen eine Einleitung in einen Regenwasserkanal oder ähnlichem erfolgt.

 

Auf Grundlage der Selbstauskunft werden die Gebührenbescheide erstellt und verschickt. Parallel dazu werden die Angaben in den kommenden Jahren sukzessive überprüft.

 

Fragen des Ausschusses werden beantwortet.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Einführung einer Niederschlagswasserge-

hr, da dieses zu mehr Gebührengerechtigkeit und Transparenz führt, da die Bürger nun nach dem Verursacherprinzip veranlagt werden.

 

Die Fraktion Die Unabhängigen kündigt an, gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen, um kein weiteres Hemmnis einer Innenstadtentwicklung zu bewirken.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung.

 

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Anlagen zur Vorlage