01.10.2014 - 5 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 01.10.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung führt in den jährlich wiederkehrenden Sachverhalt bezüglich der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung ein, die in diesem Fall durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr ergänzt wird. Die Anhebung der Schmutzwassergebühr ist u. a. daher erforderlich, weil nach wie vor die Frischwasserverbräuche sinken. Dieses liegt neben dem sparsamen Wasserverbrauch der Bürger zu einem nicht unerheblichen Anteil an der rückgängigen Einwohnerzahl von Celle.
Die Abwassergebühr für Niederschlagswasser soll je m² abflusswirksame Fläche 0,76 Cent betragen. Die Verwaltung erklärt, wie sie die Niederschlagswassergebühr berechnet hat.
Allerdings ist nicht absehbar, wie sich die Einführung dieser Niederschlagswassergebühr auf die Anschlusspflichtigen auswirkt. Eine Vielzahl der Bürger wird sich jetzt vermutlich überlegen, Möglichkeiten der Versickerung auf ihrem Grundstück zu schaffen, um künftig nicht mehr die Niederschlagswassergebühr entrichten zu müssen.
Aus dem Ausschuss wird angeregt, im Beschlussvorschlag und in der Satzung selbst deutlich zu machen, dass die Niederschlagswassergebühr nur einmal im Jahr erhoben wird.
Der Ausschuss empfiehlt mit folgender Änderung einstimmig bei 1 Enthaltung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle, wobei die Niederschlagswassergebühr je qm abflusswirksame Fläche jährlich 76 Cent beträgt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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192,1 kB
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2
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133,5 kB
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3
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86,7 kB
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4
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179,5 kB
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